EDM Anwendung Mehrwegquote in Kürze online
15.11.2024
Hilfestellungen für Registrierung sowie Erfassung eines Standortes
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Die EDM-Anwendung Mehrwegquote dient der elektronischen Meldung der Nachweisdaten zur Erfüllung der Mehrwegquote für den Lebensmitteleinzelhandel mit Verkaufsstellen größer 400 m² oder Fernabsatz, d.h. einem Online-Shop (vgl. §14b AWG 2002). Diese Anwendung wird ab Ende November 2024 auf dem EDM-Portal verfügbar sein. Erstmals kann dann ab dem 01.01.2025 gemeldet werden. Diese Meldung hat dann jeweils für das Vorjahr bis zum 15. März des Folgejahres zu erfolgen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf BMK.
Eine Meldung kann nur erfolgen, wenn Ihr Unternehmen im EDM als meldepflichtig für die Anwendung „Mehrwegquote“ registriert ist.
Zur Datenübermittlung mittels XML-Dateiformat wird eine Schnittstelle im EDM zur Verfügung gestellt werden. Auch kann über eine REST-Schnittstelle gemeldet werden. Die XML Datei kann auch mittels eines Excel-Tools erstellt werden, welches ebenfalls mit nächstem Jahr veröffentlicht wird.
- Weiterführende, technische Dokumente (XML-Testdateien, das XML-Schema, Beschreibungen des Dateiformats und das Prüfregeldokument) für den XML Upload der Mehrwegquote erhalten Sie unter folgendem Link: Spezifikationspaket.
Details zur REST-Schnittstelle und zum Excel-Tool folgen zeitnah. Details zur REST-Schnittstelle und zur Meldung mit Excel folgen ebenfalls zeitnah.