Sammel- und Verwertungssysteme
haben jährlich bis zum 10. April des darauf folgenden Jahres eine

Aufstellung der Teilnehmenden, insbesondere der Hersteller und Eigenimporteure
  • unter An­gabe der GLN, und der Masse der im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gesetzten
  • oder zum Eigengebrauch importierten Batterien,
  • hinsichtlich deren eine Teil­nahme an diesem System erfolgt ist,
  • getrennt nach den Sammel- und Behandlungskategorien

zu übermitteln.

Für das Kalenderjahr 2008 hat die Meldung der Masse gemäß Z 1 die ab 26. September 2008 in Verkehr gesetzten oder zum Eigengebrauch importierten Batterien zu umfassen.


Hersteller (Importeure)
Im Bereich der Industriealtbatterien müssen Hersteller (oder Importeure) sich nicht an einem Sammel- und Verwertungssystem beteiligen. In diesem Bereich besteht auch keine Meldepflicht der in Verkehr gesetzten Massen.