Verwertungsmeldung (Behandler) gem. § 25 Abs. 3
Wählen Sie zuerst den Meldeverpflichteten gem. § 25 Abs. 1 oder 2 Batterienverordnung aus, für den Sie die Behandlung der Altbatterien durchgeführt haben. Dabei kann es sich um einen Hersteller, ein Sammel- und Verwertungssystem oder einen Abfallsammler (z.B. eine Gemeinde), für den Sie tätig waren, handeln. Tragen Sie dazu entweder dessen GLN (13stellig) oder den Namen - zumindest den ersten Teil des Namens - ein und klicken Sie auf "Suchen". Beachten Sie bitte die Groß- und Kleinschreibung. Sie erhalten die Suchergebnisse zur Auswahl angezeigt.
In diesem Feld können sie den Namen oder einen Teil des Namens eintragen und mittels des Buttons Suchen wird eine Liste an Suchergebnissen zu Ihrer Eingabe angezeigt.
Tragen Sie dann die behandelten Massen je Sammel- und Behandlungskategorie, die Sie
- stofflich verwertet (Z 2) und
- insgesamt verwertet (Z 3) haben ein.
Die einzelnen Felder je Kategorie können mit max. 9 Ziffern befüllt werden, wobei 2 davon die beiden Dezimalstellen bilden; als Dezimalzeichen ist der Beistrich zu verwenden. Verwenden Sie kein 1000er Trennzeichen (Punkt). Die Einheit ist mit Kilogramm (kg) vorgegeben.
Haben Sie die Massen zu diesem Meldepflichtigen nach § 25 Abs. 1 oder 2 vollständig erfasst, so drücken Sie auf den Button "Eingabe hinzufügen". Die erfassten Daten erscheinen in der Liste am Ende der Seite (angezeigt wird nur GLN und Name des Meldepflichtigen) und können nochmals angesehen bzw. überarbeitet (Klick auf "Blatt+Bleistift-Symbol") sowie gelöscht (Klick auf "Mülltonnen-Symbol") werden. Verfahren Sie ebenso mit allen anderen Meldepflichtigen, für die Sie in der Meldeperiode tätig waren.
Achtung: Nur jene Einträge, die durch Klicken von "Eingabe hinzufügen" auch in die Liste am Seitenende übernommen wurden, werden gespeichert bzw. als Meldung übermittelt. Daten, die nicht in der Liste unten aufscheinen, gehen verloren.
Wenn Sie die eingegebenen Daten in Ihrem privaten Bereich speichern möchten, so klicken Sie bitte auf "Speichern". Sie haben die Möglichkeit, diese Meldungen jederzeit wieder zu öffnen, zu ergänzen, zu bearbeiten und erneut zu speichern. Die Daten können in diesem Status von der Behörde nicht eingesehen werden. Zur Übermittlung der Meldung klicken Sie bitte auf den Button "Meldung einbringen". Erst damit haben sie die Meldung übermittelt.
Durch das Einbringen einer Meldung verschwindet diese aus der Übersichtsliste der "Aktuell einzubringenden Meldungen" und erscheint in der Liste "Eingebrachte Meldungen". In dieser Liste können bereits eingebrachte Meldungen wiederholt geöffnet, bearbeitet und erneut abgeschickt werden. Klicken Sie dazu bitte auf den Button "nochmals einbringen". Bitte beachten Sie dabei immer das jeweilige Ende der Meldefrist.