Nach dem Upload der XML-Datei wird diese einer Reihe von Prüfungen unterzogen. Diese Prüfungen sind im Prüfregeldokument definiert. Das Prüfregeldokument können Sie unter folgendem Link am EDM Portal aufrufen: https://edm.gv.at/edm_portal/cms.do?get=/portal/informationen/spezifikationen/schnittstellenbeschreibungen/Schnittst_Bilanz.main

Schlägt eine dieser Prüfungen fehlt, wird ein Prüfprotokoll erstellt, in welchem alle verletzten Prüfungen aufgelistet werden.

Ablauf der Meldungsprüfung im Detail

Die Meldungsprüfung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Beim Upload wird zuerst die technische Validität der XML-Datei geprüft. Schlägt eine dieser Prüfungen fehl, kann die XML-Datei nicht gespeichert werden. Als Ergebnis des Uploads wird Ihnen das Prüfprotokolls angezeigt. Sie können das Prüfprotokoll als PDF-Datei exportieren und Ihrem Software-Hersteller zukommen lassen. Ihre Software, mit welche Sie Ihre Aufzeichnungen führen und welche die XML-Datei erzeugt hat, sollte keine XML-Datei erzeugen, welche technisch nicht valide ist.
    • Hinweis: dieses Prüfprotokoll können Sie einmalig nach dem Upload einsehen und als PDF-Datei exportieren; zu einem späteren Zeitpunkt können Sie es nicht mehr aufrufen.
  2. Wenn die XML-Datei technisch valide ist, wird die Meldung in eBilanzen gespeichert. Weitere Prüfungen zur Gültigkeit und Vollständigkeit der Meldung werden durchgeführt. Schlagen weitere Prüfungen fehl, so werden diese im Prüfprotokoll angezeigt. Dieses Prüfprotokoll können Sie jederzeit aus der Meldungsübersichtsliste aufrufen und auch als PDF exportieren. Das Prüfprotokoll steht dem Meldenden und der zuständigen Behörde gleichermaßen zur Verfügung.

Den genauen Ablauf der Prüfung können Sie im oben genannten Prüfregeldokument nachlesen.

Aufbau des Prüfprotokolls

Im Prüfprotokoll werden die in der Meldung enthaltenen Fehler tabellarisch dargestellt. Damit das Prüfprotokoll übersichtlich bleibt, werden defaultmäßig nur die Fehlertexte angezeigt, die betroffenen Meldungsinhalte (z.B. die Abfallbewegungen, in denen der Fehler auftritt) sind defaultmäßig ausgeblendet, können aber in einer Sub-Tabelle eingeblendet werden. Je nach Prüfregel werden in dieser Sub-Tabelle unterschiedliche Meldungsinhalte angezeigt, welche die fehlerhaften Daten möglichst genau beschreiben sollen.

Über den Button "XML-Pfad" im Tabellen-Header können Sie zudem die XML-Pfade, d.h. die Stellen in der XML-Datei in denen der Fehler auftritt, ein- bzw. ausblenden. Defaultmäßig sind die XML-Pfade der Übersichtlichkeit halber ausgeblendet.

PDF-Export

Das Prüfprotokoll kann als PDF-Datei exportiert werden. Die Inhalte des PDF-Exports entsprechen den auf der Weboberfläche angezeigten Inhalten, es wird lediglich eine für eine PDF-Datei geeignetere, strukturierte Darstellung gewählt.

Sie können beim Export entscheiden, ob die XML-Pfade, welche den genauen Fehlerort in der XML-Datei angeben, mit exportiert werden sollen oder nicht. Ein Export der XML-Pfade ist dann hilfreich, wenn Sie den PDF-Export Ihrem Software-Hersteller zukommen lassen wollen.

XML-Export

Der XML-Export des Prüfprotokolls beinhaltet die im Prüfprotokoll dargestellten Inhalte in maschinenlesbarer Form. Er ist nicht für den menschlicher Leser gedacht, sondern für den Import in die Software, mit welcher die Bilanzen-XML-Datei erstellt wurde. Wenn diese Software die Möglichkeit anbietet, kann der XML-Export des Prüfprotokolls importiert werden, sodass die Fehler der Meldung direkt in der Software angezeigt werden, z.B. bei den jeweiligen, fehlerhaften Abfallbewegungen.

Meldungsprüfung bei großen Meldungen mit vielen Fehlern

Bei großen Meldungen bzw. bei Meldungen mit vielen Fehlern, kann die Prüfung gegebenenfalls nicht vollständig durchgeführt werden. Bei großen Meldungen erfolgt die Prüfung mehrstufig:

  1. zuerst werden alle Prüfregeln durchgeführt, welche als schwerwiegende Fehler eingestuft sind. Sind mehr als 5.000 schwerwiegende Fehler enthalten, dann wird die Prüfung der Meldung nicht weitergeführt, damit Sie möglichst schnell ein Prüfprotokoll zurückerhalten.
  2. wenn die Meldung weniger als 5.000 schwerwiegende Fehler beinhaltet, werden alle Prüfregeln durchgeführt, welche als Warnungen eingestuft sind. Sind mehr als 5.000 schwerwiegende Fehler und Warnungen enthalten, dann wird die Prüfung der Meldung nicht weitergeführt.
  3. wenn die Meldung weniger als 5.000 schwerwiegende Fehler und Warnungen beinhaltet, werden die restlichen Prüfregeln (Hinweise) durchgeführt.

Wurde die Meldungsprüfung wegen einer zu großen Anzahl an Fehlern abgebrochen, so müssen die Fehler zuerst korrigiert werden und die Meldung erneut hochgeladen werden. Anschließend werden die restlichen Prüfungen durchgeführt.