Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung Hersteller
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke können ihren Verpflichtungen selbst nachkommen (individuell) oder an ein Sammel- und Verwertungssystem vertraglich überbinden (kollektiv) (vgl. § 10, § 15 Abs. 2 EAG-VO). Wenn Sie Ihre Verpflichtungen in einer oder mehreren Kategorien individuell erfüllen, dann haben Sie die jeweils im Kalenderjahr in Österreich in Verkehr gesetzten Massen bis zum 10. April des Folgejahres elektronisch zu melden. Auch Leermeldungen sind zu erstatten (§ 23 Abs. 4 EAG-VO).
Sie sehen die Bezeichnung der Meldung und den Berichtszeitraum angezeigt und werden aufgefordert, hier nun die Massen jener Sammel- und Behandlungskategorien einzutragen, die sie entsprechend Ihren Angaben im Zentralen Anlagenregister (ZAReg) für gewerbliche Zwecke in Österreich in Verkehr setzen und in denen Sie ihre Verpflichtungen individuell erfüllen. Nur diese Felder sind befüllbar.
Geben Sie die Masse in Kilogramm mit maximal 2 Nachkommastellen an. Als Dezimalzeichen ist der Beistrich (kein Punkt) zu verwenden.
Wenn Sie die Daten in Ihrem privaten Bereich speichern möchten, so drücken Sie auf "Speichern". Sie haben die Möglichkeit diese Meldungen jederzeit wieder zu öffnen, zu bearbeiten und erneut zu speichern. Zur Übermittlung der Meldung an die Behörde drücken Sie bitte auf den Button "Speichern und Meldung einbringen". Erst damit haben sie die Meldung eingebracht.
Auch bereits eingebrachte Meldungen können wiederholt geöffnet, bearbeitet und erneut an die Behörde übermittelt werden. Drücken Sie dazu bitte auf den Button "Speichern und Meldung einbringen". Bitte beachten Sie dabei immer das jeweilige Ende der Meldefrist.