Inverkehrsetzungs-Quartalsmeldung Hersteller

Hersteller haben für Elektro- und Elektronikgeräte für private Haushalte, die nach dem 12. August 2005 in Verkehr gesetzt werden (neue Geräte), ihre Verpflichtung zur Rücknahme entweder individuell durch Aussortieren aller von ihnen in Verkehr gesetzten Geräte oder durch Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem (kollektiv) zu erfüllen (vgl. § 7 Abs. 3 EAG-VO). Wenn Sie Ihre Verpflichtungen in einer oder moreeren Kategorien individuell durch Aussortieren erfüllen, dann haben Sie die jeweils im Kalenderquartal in Österreich in Verkehr gesetzten Massen (für private Haushalte) spätestens 7 Wochen nach Ablauf des Quartals elektronisch zu melden. Auch Leermeldungen sind zu erstatten (vgl. § 23 Abs. 1 EAG-VO).

Sie sehen die Bezeichnung der Meldung und den Berichtszeitraum angezeigt und werden aufgefordert, hier nun die Massen jener Sammel- und Behandlungskategorien einzutragen, die sie entsprechend den Angaben im Zentralen Anlagenregister (ZAReg) für private Haushalte in Österreich in Verkehr setzen und in denen Sie ihre Verpflichtungen individuell erfüllen. Nur diese Felder sind befüllbar.

Note: Die Auswahl "individuell" für Geräte für private Haushalte wird nach Prüfung Ihrer Unterlagen vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Environment und Wasserwirtschaft im Zentralen Anlagenregister (ZAReg) gesetzt. Sie selbst können diese Wahl nicht treffen.

Geben Sie die Masse in Kilogramm mit maximal 2 Nachkommastellen an. Als Dezimalzeichen ist der Beistrich (kein Punkt) zu verwenden.

Wenn Sie die Daten in Ihrem privaten Bereich speichern möchten, so drücken Sie auf "Speichern". Sie haben die Möglichkeit diese Meldungen jederzeit wieder zu öffnen, zu bearbeiten und erneut zu speichern. Zur Übermittlung der Meldung an die Behörde drücken Sie bitte auf den Button "Speichern und Meldung einbringen". Erst damit haben sie die Meldung eingebracht.

Auch bereits eingebrachte Meldungen können wiederholt geöffnet, bearbeitet und erneut an die Behörde übermittelt werden. Drücken Sie dazu bitte auf den Button "Speichern und Meldung einbringen". Bitte beachten Sie dabei immer das jeweilige Ende der Meldefrist.