Angabe der Bestimmungsgrenze, wenn eine alternative Messmethode verwendet wurde. Für die Frachtberechung auf Basis der angegebenen Einzelmesswerte wird die Mindestbestimmungsgrenze laut Methodenverordnung Wasser und nicht die Bestimmungsgrenze der alternativen Messmethode herangezogen. D.h. Nur Einzelmesswerte, die kleiner der Mindestbestimmungsgrenze laut Methodenverordnung Wasser sind, werden als "0" interpretiert.