Mit 1. Februar 2009 ist die Verordnung zur Erstellung eines elektronischen Registers
zur Erfassung aller wesentlichen Belastungen von Oberflächenwasserkörpern durch Emissionen von Stoffen aus Punktquellen (EmRegV-OW) in Kraft getreten (BGBl. II Nr. 29/2009).
Gemäß § 2 Abs. 1 Emissionsregisterverordnung (EmRegV-OW) sind Sie als Wasserberechtigter, Inhaber oder Betreiber einer (Wasserbenutzungs)Anlage registerpflichtig.

Die technische Umsetzung dieses Emissionsregisters Oberflächenwasserkörper (EMREG-OW) erfolgt im Rahmen des Elektronischen Datenmanagement (EDM) Programms des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMLUK).
Ihre wasserwirtschaftlichen Stammdaten, soweit in der öffentlichen Verwaltung (Landeshauptmann, BMLUK) verfügbar, wurden bereits ins EMREG-OW vorbefüllt. Diese Daten sind von Ihnen zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen beziehungsweise ist ein Korrekturvorschlag einzugeben (durch diesen Korrekturvorschlag ändern sich Ihre Stammdaten derzeit in EDM/eRAS nicht).

Empfohlene Vorgehensweise für die Stammdatenüberprüfung und Meldungseinbringung

  1. „Meldung bearbeiten“ auf der EMREG-OW Startseite
  2. Auswahl der Berichtseinheit(en) durch Anklicken des Menüpunktes „bearbeiten“ ganz rechts
  3. Erstellen eines PDF-Druckes der vorbefüllten Meldung (aufzurufen am unter Ende der Hauptseiten)
  4. Überprüfung der Daten
  5. Gegebenenfalls Ergänzungen bzw. Korrekturvorschläge eingeben
  6. Durch Anklicken des Knopfes „K“ in der Navigationsleiste kommen Sie abschließend zur Kontrollseite von der aus die Meldung abzuschließen ist.

Hauptseite 1:

Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit der über Ihr Wasserrecht eingetragenen Daten. Wir empfehlen einen PDF-Druck mit Hilfe des gleichnamigen Schaltfeldes am unteren Ende dieser Seite anzufertigen. Nach Bearbeitung und Vorbereitung auf dem Papier können Sie nach erneutem Einsteigen in die Anwendung EMREG-OW über die direkte Auswahl der Hauptseiten die nötigen Ergänzungen und Eingaben an den passenden Stellen einfügen.
Die Bearbeitung erfolgt durch Anklicken des Symbols „Papier mit Bleistift“.
Bitte geben Sie auch Kontaktpersonen mit Telefonnummern und Emailadressen bekannt.
Manche Felder sine „ausgegraut“ und nicht überschreibbar. Korrekturvorschläge zu diesen Punkten bringen Sie bitte am unteren Ende der jeweiligen Seite im Feld „Anmerkungen“ an.
Wenn Sie Korrekturen eingebracht haben, erscheint neben dem Symbol „Papier und Bleistift“ das Wort „Korrekturvorschlag“ rot umrahmt. Im PDF-Druck und auf der Kontrollseite K werden die Ihre Korrekturen und Eingaben in der dritten Spalte rot hervorgehoben.

Hauptseite 2:

Bitte überprüfen Sie die Lage des Einleitungspunkts ins Gewässer bei Direkteinleitung mit dem WISA-WebGIS Assistenten.

Hauptseite 3:

Um einen Zahlenwert in die Tabelle einzutragen, klicken Sie bitte zuerst auf „bearbeiten“ in der jeweiligen Zeile. Füllen Sie in den weiß unterlegten Feldern die jeweiligen Daten ein und fügen Sie diese durch Klicken auf „Übernehmen“ am unteren Ende der Seite in die Tabelle ein. Das Bild springt dabei zurück auf die Tabelle Hauptseite 3. Haben Sie alle relevanten Datenfelder ausgefüllt, ändert sich die Statusanzeige von gelb auf grün. Anmerkungen können Sie entweder auf der Hauptseite 3 oder bei jedem Parameter gesondert auf der Unterseite anbringen. Dateien mit Gutachten laden Sie bitte auf Hauptseite 4 hoch. Bitte beachten Sie, dass bei „Jahresfrachtenablauf“ die Tabelle erst durch Anklicken von „1/2/3/weiter“ in vollem Umfang sichtbar und bearbeitbar wird, wenn Sie entsprechend viele Parameter in Ihrem Bescheid begrenzt haben. Wenn Sie weitere Parameter melden möchten, klicken sie bitte auf „Weitere hinzufügen“ und stellen den gewünschten Parameter bei „Abwasserinhaltsstoff“ durch Aktivieren der Parameterliste mit dem Pfeil nach unten am rechten Rand des Eingabefeldes und Anklicken des passenden Parameters ein. Sollten Sie Ihren gewünschten Parameter nicht in dieser Liste finden (z.B. Aluminium, pH, Temperatur), so ist dieser nicht meldepflichtig im EMREG-OW.

Hauptseite 4:

Auf dieser Seite können Sie Dateien hochladen (Gutachten, Messergebnisse).


Hauptseite 5:

Hier können Sie E-Mail-Adressen für die Benachrichtigung angeben. Es kann jeweils eine hinzugefügt werden und insgesamt maximal 10 Adressen angegeben werden.

Hauptseite K:

Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben und schließen Sie Ihre Meldung am unteren Ende der Seite mit „Meldung einbringen“ ab.