Angabe eines auf Grundlage des Universitätsgesetzes 2002, des Privatuniversitätsgesetzes, des Fachhochschul-Studiengesetzes oder des Hochschulgesetzes 2005 (jeweils idgF) verliehenen nachgestellten akademischen Grades.

Beispiele: z.B. "BA", "MSc", "PhD".