Anzugeben ist jene Behörde, mit der das Unternehmen in strahlenschutzrechtlichen Angelegenheiten in Kontakt steht. Üblicherweise ist dies jene Behörde, die den strahlenschutzrechtlichen Bewilligungsbescheid ausgestellt hat. Bei länger bestehenden Bescheiden kann es dazu kommen, dass die Zuständigkeit zwischenzeitlich auf eine andere Behörde übergegangen ist.