In diesem Feld sind Angaben zu machen, welche und in wie weit HP-Kriterien (zur Definition siehe Anhang im Downloadbereich am Ende des Hilfetextes) auf den Abfall zutreffen bzw. vermutet oder nicht ausgeschlossen werden können. Gegebenenfalls kann auch hier auf einen entsprechenden Dateianhang verwiesen werden.
HINWEIS: Gefährliche Abfälle dürfen grundsätzlich nicht (über Tage) deponiert werden. Kann im Zuge eines Ausstufungsverfahrens gemäß einer Verordnung nach § 7 AWG 2002 der Nachweis der nicht-Gefährlichkeit erbracht und der Abfall ausgestuft werden, so ist eine Deponierung zulässig. Weiters besteht auch die Möglichkeit den Abfall einer Stabilisierung zu unterziehen, damit diese unter Deponiebedingungen keine gefahrenrelevanten Eigenschaften aufweisen und die Annahmekriterien einer Deponie erfüllen. In diesem Fall muss die Ausstufung für den stabilisierten Abfall zum Zweck der Deponierung erfolgen.