Für die Beschreibung einer Kontamination mit gefährlichen Stoffen ist diese neben der Auswahl der zutreffenden Kontaminationsgruppe aus dem Drop-Down-Menü im Feld „Anmerkung zur Kontamination“ näher zu beschreiben.
Die Inhalte der Abfallinformationen laut der ÖNORM S 2126 bzw. ÖNORM S 2127 müssen auch in der elektronischen Version der Abfallinformation erfasst werden.
Daher sind in diesem Feld auch jene Informationen einzutragen, für die in der ÖNORM S 2126 die Felder
- Wird/wurde mit umweltgefährdenden Stoffen (z.B. Chemikalien/Lösemitteln/Treibstoffen) hantiert? NEIN/JA, wo; Beschreibung
- Gibt/gab es auf der Liegenschaft Chemikalienlager, Tanks o. dgl.? NEIN/JA, wo; Beschreibung
- Gibt es bekannte Verunreinigungen? NEIN/JA, wo; Beschreibung
bzw. in der ÖNORM S 2127 die Felder
- AUSWAHL: keine Verunreinigung bekannt/offensichtlich/zu vermuten; Verunreinigung bekannt; Verunreinigung offensichtlich, Verunreinigung zu vermuten
- Beschreibung der bekannten/offensichtlichen/vermuteten Verunreinigung
vorgesehen sind.