Nach jeder Angabe der voraussichtlichen Jahresanfallsmenge ist festzulegen, wie die angegebene Masse ermittelt wurde:
- Berechnung: z.B. auf Basis der Anlagekapazität und der geplanten Auslastung
- Messung: für voraussichtliche Jahresanfallsmengen nicht zutreffend
- Schätzung: z.B. Aufgrund der Vorjahresproduktion