Ist die 80% Regel aktiviert so wird in weiterer Folge bei einem Grenzwertabgleich folgender Sachverhalt geprüft:
Ist ein Parameter in einem der, dem Ergebnisberechnungsknoten zugrundeliegenden Ursprungsknoten, über 80% des GW, so muss dieser in allen, dem Ergebnisberechnungsknoten zugrundeliegenden Ursprungsknoten, vorhanden sein.
Hintergrund: Falls für das Untersuchungsmodel zutreffend, müssen grenzwertrelevante Parameter (über 80% des GW) in allen qualifizierten Stichproben untersucht werden. Mit der 80%-Regel lässt sich überprüfen ob ev. Analysen fehlen.