In einem Beurteilungsnachweis ist die Gesamtmasse pro gemeinsam beurteilter Abfallmenge oder bei einem Abfallstrom die voraussichtliche Abfallmasse, die unter dem aktuellen Beurteilungsnachweis deponiert werden soll anzugeben. Bei sonstigen Gutachten ist die Gesamtmasse der beurteilten Abfallmenge anzugeben. Diese darf die in den allgemeinen Angaben zum Abfall (des Gutachters) angegebene Masse nicht überschreiten. Ansonsten findet sich bei den „Prüfregelverletzungen“ eine entsprechende Fehlermeldung.

Die Eingabe erfolgt in t, die Darstellung sowohl in t als auch in kg. Die Summenbildung der Massen aller Untergliederungen erfolgt automatisch.