Zutreffenden Falls ist für einen Abfall, bei dem auf Grund von Ausnahmebestimmungen der DVO keine analytischen Untersuchungen erforderlich sind anzugeben, welche Ausnahmebestimmung zur Anwendung kommt.
Zutreffenden Falls ist darüber hinaus eine Begründung anzugeben, warum keine repräsentative Probenahme erfolgen kann.