Zusammenfassende Beurteilung des Abfalls mit Informationen zu:

  • Angabe zu ablagerungsrelevanten typischen Eigenschaften
  • Darstellung des einbezogenen Vorwissens
  • Alle Beurteilungen, Schlussfolgerungen und Begründungen zu den durchgeführten Untersuchungen
  • Begründung für das Absehen von der Untersuchung organischer oder anorganischer Parameter
  • Beurteilung der Abfälle anhand der zutreffenden Grenzwerte (konkreter Kompartimente oder Kompartimentsabschnitte; Zuordnungskriterien; Deponiegrenzwertvorlagen)
  • Wo erforderlich die Einteilung in unkritische, relevante und grenzwertrelevante Parameter
  • Erforderlichenfalls zusätzlich zu treffende Vorkehrungen für den Transport und die Ablagerung
  • Bei Abfällen gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 eine Begründung, warum der Abfall im/in den angeführten konkreten Kompartiment(en) abgelagert werden kann
  • Zutreffenden Falls zusätzlich eine Bewertung, ob die Identität des untersuchten Abfalls gegeben ist.