Die nachfolgende Beschreibung bezieht sich hauptsächlich auf eine „In Bearbeitung“ befindliche AI2. Sollte der Status bereits „Abgeschlossen“ oder „Gültigkeit beendet“ lauten, so werden die Inhalte nur noch angezeigt und können nicht more bearbeitet werden. Einzige Ausnahme: der Status „Abgeschlossen“ kann auf „Gültigkeit beendet“ geändert werden.
Wird eine Abfallinformation an den Deponieinhaber (AI2) neu erstellt, sind zunächst nur die Datenblöcke „Grundlegende Angaben“ und „Allgemeines“ vorhanden. Spätestens beim ersten Speichern wird auch der Block „Prüfregelverletzungen (Ergebnis der automatischen IT-Überprüfung)“ angezeigt.
In eGutachten können jene AI2 erstellt werden, bei denen ein Beurteilungsnachweis (BN) erforderlich ist. Daher wird das restliche Formular der AI2 mit den weiteren Datenblöcken erst dann angezeigt (und mit den entsprechenden Daten aus dem BN befüllt), wenn die Felder Beurteilungsnachweis, Untergliederung und Zielkompartiment(sabschnitt) ausgewählt/definiert sind.
Grundlegende Angaben
In diesem Block wird der Beurteilungsnachweis aus dem EBB festgelegt, auf dem die zu erstellende AI2 basiert. Danach werden die gewünschte Untergliederung des BNs sowie das gewünschte Ziehlkompartiment (gegebenenfalls über die Deponiesuche) ausgewählt.
Weiters ist hier die Abfallmasse in Tonnen (t) anzugeben, die mit dieser AI2 auf das gewählte Zielkompartiment (bzw. Zielkompartimentsabschnitt) abgelagert werden soll. Die Umrechnung und Anzeige in kg erfolgt dann automatisch.
Allgemeines
Sofern bereits ein BN festgelegt wurde, und alle notwendigen Informationen vorhanden sind, ist hier der Button „Dokument Abschließen und Versenden“ eingeblendet. Ob die AI2 jedoch abgeschlossen werden kann hängt auch vom Ergebnis der automatischen IT-Überprüfung sowie den Berechtigungen ab. Das Abschließen darf nur vom Eigentümer des Dokuments durchgeführt werden. Eine Schreibberechtigung reicht hier nicht.
Sofern die AI2 den Status „Abgeschlossen“ besitzt, wird hier für den Unterzeichner der AI2 der Button „Gültigkeit beenden“ eingeblendet. Damit kann der Status der AI2 auf „Gültigkeit beendet“ gesetzt werden. Dies entspricht einem Zurückziehen der bereits abgeschlossenen AI2. Es wird ein Popup Fenster eingeblendet, in dem der Anwender eine Begründung eingeben kann. Alle anderen Personen, die auch Zugriff auf dieses Dokument haben, werden von der Statusänderung automatisch per EBB-Nachricht verständigt.
Weiters werden hier einige allgemeine Informationen zur AI2 angezeigt.
Anmerkungen
Dieser Block ist für Anmerkungen oder Informationen zu Änderungen in Bezug auf BN und AI1 gedacht. Anmerkungen können zu verschiedenen Abschnitten des BN hinterlegt werden.
Anhänge (eGutachten-Dokumente)
Dieser Block dient dazu andere eGutachten Dokumente aus dem EBB mit der AI2 zu verknüpfen.
Anhänge (Dateien)
Dieser Knoten dient dazu Dateien, aus dem EBB oder vom lokalen PC hochzuladen. Ein Beispiel hierfür wären weitere Informationen zur Änderung des Abfallbesitzers gegenüber dem Beurteilungsnachweis.
Aktueller Abfallbesitzer
Dieser Block ist mit den Daten des Abfallbesitzers aus dem Beurteilungsnachweis vorausgefüllt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich der Abfallbesitzer gegenüber jenem aus dem Beurteilungsnachweis geändert hat (z.B. bei Bodenaushub durch Verkauf der Liegenschaft). Sollte dies der Fall sein, so sind die Daten des aktuellen Abfallbesitzers hier anzugeben (entweder über die Suchfunktion oder die manuelle Eingabe)
Aktueller Abfallerzeuger
Dieser Block ist mit den Daten des Abfallerzeugers aus dem Beurteilungsnachweis vorausgefüllt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich der Abfallerzeuger gegenüber jenem aus dem Beurteilungsnachweis geändert hat (z.B. bei Bodenaushub durch Verkauf der Liegenschaft). Sollte dies der Fall sein, so sind die Daten des aktuellen Abfallerzeugers hier anzugeben (entweder über die Suchfunktion oder die manuelle Eingabe)
Aktueller Absendeort
Dieser Block ist mit den Daten des Absendeorts aus dem Beurteilungsnachweis vorausgefüllt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich der Absendeort gegenüber jenem aus dem Beurteilungsnachweis geändert hat (z.B. ein Zwischenlager). Sollte dies der Fall sein, so sind die Daten des aktuellen Absendeorts hier anzugeben (entweder aus der Liste der erfassten Standorten des Abfallerzeugers, über die Suchfunktion oder die manuelle Eingabe)
Anzeige der Zusammenfassung des zugrundeliegenden Beurteilungsnachweises
In diesem Block werden die wichtigsten Informationen aus dem zum Grunde liegenden Beurteilungsnachweis angezeigt.
Genehmigungen Kompartiment(sabschnitt)
Dieser Block enthält alle Genehmigungen zur gegenständlichen Abfallart inklusive aller Nebenbestimmungen, welche für das/den Zielkompartiment(sabschnitt) vorhanden sind, inklusive der Anzeige welcher Eintrag als zutreffend ausgewählt wurde.
Berechtigungen Deponiebetreiber
Dieser Block enthält alle Berechtigungen des Deponieinhabers zur gegenständlichen Abfallart inklusive aller Nebenbestimmungen.
Anmerkung zu den Spalten:
S à Berechtigung zur Sammlung vorhanden
B à Berechtigung zur Behandlung vorhanden
I à Berechtigung zur innerbetrieblichen Verwendung vorhanden
Beim Abgleich mit den Grenzwerten des Zielkompartiments(abschnitts) nicht verwendete Grenzwerte
In diesem Block werden alle Grenzwerte des Zielkompartiments, die im Beurteilungsnachweis vom Gutachter für den Grenzwertvergleich nicht herangezogen wurden, aufgelistet. Das bedeutet ein hier aufgelisteter Grenzwert wurde für den gesamten Abfall als nicht relevant eingestuft.
Im Rahmen der Eingangskontrolle muss überprüft werden, ob die Abwahl der Grenzwerte zulässig war.
Für den Spezialfall, dass im Beurteilungsnachweis kein Zielkompartiment angegeben werden musste („Deponieklasse Bodenaushubdeponie“), bzw. dass alle Grenzwerte für den Grenzwertabgleich herangezogen wurden, ist dieser Block leer.
Nicht berücksichtigte Grenzwertabgleiche vom Abgleich mit den Grenzwerten des Zielkompartiments(abschnitts)
In diesem Block werden alle Grenzwertabgleiche, die vom Gutachter nicht herangezogen wurden, aufgelistet.
Das bedeutet ein hier aufgelisteter Grenzwertabgleich wurde für eine konkretes Ergebnis (einer Probe oder einer Berechnung) als nicht relevant eingestuft. Für ein anderes Ergebnis kann der entsprechende Grenzwert jedoch gültig sein (z.B. je nach TOC-Gehalt können unterschiedliche GW für den KW-Index gelten). Daher wird hier auch immer angegeben, für welches Ergebnis die Abwahl im Beurteilungsnachweis erfolgt ist.
Im Rahmen der Eingangskontrolle muss überprüft werden, ob die Abwahl der Grenzwertabgleiche zulässig war.
Für den Spezialfall, dass im Beurteilungsnachweis kein Zielkompartiment angegeben werden musste („Deponieklasse Bodenaushubdeponie“), bzw. dass alle Grenzwertabgleiche für die Beurteilung herangezogen wurden, ist dieser Block leer.
Prüfregelverletzungen (Ergebnis der automatischen IT-Überprüfung)
Hier werden alle Notee laut Prüfregeldokument (im Zusammenhang mit den Datenanforderungen) angezeigt. Wobei zwischen Fehlern und schweren Fehler unterschieden wird.
- Schwere Fehler sind in dunkelroter Farbe auf hellroten Hintergrund dargestellt, und müssen behoben werden, da ansonsten ein Abschließen der AI2 nicht möglich ist (z.B. fehlende Informationen, in-konsistente Informationen
- Fehler sind in roter Farbe dargestellt und sollen den Anwender helfen, mögliche Falscheingaben zu erkennen. Fehler verhindern das Abschließen nicht.
- Sofern zutreffend werden gesondert auch jene Fehler aufgelistet, die beim gewählten BN aufgetreten sind, jedoch das Abschließen nicht verhindert haben.
Wird ein Fehler behoben und die AI2 gespeichert, z.B. fehlende Information wird nacherfasst, so verschwindet auch die entsprechende Fehlermeldung. Der Block ‚Prüfregelverletzung‘ spiegelt somit immer den aktuellen Zustand der AI2 wieder und gibt somit einen guten Überblick über die noch zu erledigenden Punkte.
Zur Kontrolle werden auch die Prüfregelverletzungen des zugrunde liegenden Beurteilungsnachweises dargestellt!