Abfallinformation an die befugte Fachperson oder Fachanstalt
Zutreffende Untergliederung(en)
Grundsätzlich können in einem Beurteilungsnachweis auch mehrere Abfallarten - z.B. aus verschiedenen Aushubbereichen – beurteilt werden. Hierfür existiert die Möglichkeit, sogenannte „Untergliederungen“ anzulegen. In einer Untergliederung werden jene Teilmengen zusammengefasst, die gemeinsam beurteilt werden können, da sie hinsichtlich der Abfallart, Zieldeponie(n), Deponieverhalten, etc. einheitlich sind.
Im Bearbeitungsmodus kann der Anwender die ausgewählte „Abfallinformation an die befugte Fachperson oder Fachanstalt“ einer oder mehreren Untergliederungen (über die entsprechende Checkbox) zuordnen bzw. die Zuordnung wieder aufheben. Im Gegensatz zu den „Angaben des Gutachters zum Abfall“ hat die Abfallinformation des Abfallbesitzers bei Zuordnung zu einer Untergliederung keinen direkten Einfluss auf die Untergliederung.
Art des Dokuments
Möglichkeit zur weiteren Unterscheidung bei Vorhandensein mehrere gültiger Dokumente.
Zusammenfassung der Abfallinformation
Im Erfassungsbereich werden Detailinformationen zum ausgewählten Objekt angezeigt.