Untergliederungen

Grundsätzlich können in einem Beurteilungsnachweis auch mehrere Abfallarten - z.B. aus verschiedenen Aushubbereichen – beurteilt werden. Hierfür existiert die Möglichkeit, sogenannte „Untergliederungen“ anzulegen. In einer Untergliederung werden jene Teilmengen zusammengefasst, die gemeinsam beurteilt werden können, da sie hinsichtlich der Abfallart, Zieldeponie(n), Deponieverhalten, etc. einheitlich sind.

Bei einem einmalig anfallenden Abfallhaufen wird es daher nur eine Untergliederung geben, wohingegen bei z.B. Bodenaushub mit mehreren verschiedenen Abfallarten auch mehrere Untergliederungen angelegt werden müssen.

Der Knoten „Ergebnisse und Grenzwertabgleiche“ beinhaltet alle Untergliederungen (mindestens einen) des Gutachtens.

Die erste Untergliederung ist standardmäßig in der Baumstruktur des Gutachtens bereits vorhanden und trägt den änderbaren Titel „Untergliederung 1“.

Es können neue Untergliederungen hinzugefügt werden (über den Button „Untergliederungen hinzufügen“) bzw. bestehende ungültig gesetzt werden (im Bearbeitungsmodus über den entsprechenden Button der Spalte „Aktion“).

Im Erfassungsbereich werden auch einige Informationen zu den Untergliederungen angezeigt.

HINWEIS: Auf dieser Ebene ist keine Bearbeitung der Informationen möglich!

VORSICHT: Das Setzen des Status „ungültig“ kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Darf nur dann verwendet werden, wenn wirklich klar ist, dass die Untergliederung nicht mehr von Bedeutung ist.