Allgemeine Informationen zur Richtlinie über Industrieemissionen

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) ist am 6. 1. 2011 in Kraft getreten und bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Sie ist Nachfolgerin der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (sog. IPPC-Richtlinie) und sechs weiterer Sektor-Richtlinien (zu Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, Lösemitteln und Titandioxid).

Link zur Industrieemissionsrichtlinie: Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

Sonstige Durchführungsbeschlüsse, Mitteilungen und Leitfäden zur IndustrieemissionsRL

Durchführungsbeschlüsse und Mitteilungen der EU Kommission sowie Leitfäden zur Richtlinie über Industrieemissionen finden Sie unter den folgenden Links:

Bericht über den Ausgangszustand

Hier finden Sie den Leitfaden des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zum Download (Link zur BML Seite).

https://info.bml.gv.at/themen/wasser/wasserqualitaet/leitfadenausgangsz.html