Angabe des Flusseinzugsgebiets gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2000/60/E("Wasserrahmenrichtlinie"). Relevant für die Berichterstattung ist das Flusseinzugsgebiet, in dem die Betriebseinrichtung Schadstoffe in das Wasser freisetzt. Wenn das Flusseinzugsgebiet nicht bekannt ist, kann dieses bei der gemäß der Wasserrahmenrichtlinie ernannten zuständigen Behörde erfragt werden.
Karte der Österreichischen Flußeinzugsgebiete