In Übereinstimmung mit Anhang I zur E-PRTR-Verordnung besteht der E-PRTR-Code aus einer Zahl zwischen 1 und 9 und einem Buchstaben von a bis g. Bei bestimmten Tätigkeiten wird eine weitere Untergliederung von (i) bis (xi) vorgenommen. Diese Unterteilung muss nicht gemeldet werden.