Angaben müssen mit drei signifikanten Stellen angegeben werden. Versehentliche Freisetzungen sind alle Freisetzungen, die nicht absichtlich, routinemäßig oder nicht routinemäßig erfolgen und aus nicht kontrollierten Abläufen während der Ausführung der in Anhang I aufgeführten Tätigkeiten am Standort der Betriebeseinrichtung resultieren.