Sie werden ersucht, alle Unterlagen (Notifizierungsformular, Begleitformular sowie alle Beilagen) zusätzlich per Post an das Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung V/1, Stubenring 1, 1010 Wien, zu senden, damit diese an die zuständige ausländische Behörde in Papierform weitergeleitet werden können.
Grund dafür ist, dass folgende zuständigen ausländischen Behörden eine elektronische Weiterleitung nicht akzeptieren: