Auf der nächsten Seite können Sie die von Ihnen eingegebenen Daten nochmals überprüfen und – falls notwendig – abändern.

Anschließend können Sie das mit diesen Daten befüllte PDF-Formular (Notifizierungsformular – Anhang IA) in der auf Seite 1 gewählten Sprache (standardmäßig Deutsch, wahlweise Englisch) herunterladen "Formular herunterladen", um das Notifizierungsformular firmenmäßig zu unterfertigen (falls erforderlich auch die Unterschrift des Erzeugers einholen) und erneut hochzuladen.
Das entsprechende PDF-Begleitformular (Anhang IB) wird im System generiert bzw. aktualisiert und automatisch zu den Beilagen hinzugefügt.

Mit "Upload Antrag" laden Sie bitte das firmenmäßig unterfertigte Notifizierungsformular bei den sonstigen Beilagen unter der Überschrift „Notifizierungsformular“ hoch.

Danach können Sie den "Antrag einbringen".

Damit wird der Notifizierungsantrag elektronisch an das BMLUK gesendet.

Falls die zuständige ausländische Behörde die elektronische Weiterleitung akzeptiert (siehe "EW" nach dem Behördennamen), sind die Unterlagen in Papierform nicht more erforderlich. Falls es im Zuge der Bearbeitung beim BMLUK Nachforderungen geben sollte, sind diese nachträglich ebenso elektronisch hochzuladen.

Falls die zuständige ausländische Behörde eine elektronische Weiterleitung nicht akzeptiert (siehe "PW" nach dem Behördennamen), werden Sie ersucht, alle Unterlagen (Notifizierungsformular, Begleitformular sowie alle Beilagen) auszudrucken und per Post an das Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Environmentschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung V/1, Stubenring 1, 1010 Wien, zu senden.