Bearbeiten Notifizierung Seite 10 - allgemeine Informationen
Auf dieser Seite kann die Anzahl der beigefügten Anhänge bekannt gegeben werden.
Es ist hier jedenfalls die Kenntnisnahme der Erklärung des Exporteurs - Notifizierenden/Erzeugers (Feld 17 des Notifizierungsformulars) durch Aktivieren der Checkbox zu bestätigen
Diese Erklärung ist nach dem Ausdrucken des Notifizierungsformulars durch Sie (Exporteur/Notifizierender) und - falls erforderlich - durch den Erzeuger am Notifizierungsformular firmenmäßig zu unterfertigen (Name, Datum, Unterschrift).
Sie erhalten hier auch weitere Informationen zum Abschluss der elektronischen Antragstellung und können erforderliche Beilagen zu dieser Notifizierung auch mittels Upload elektronisch hochladen.
Beilagen hinzufügen / verwalten
Durch Klicken auf [Xinput type="button" value="Beilagen hinzufügen..." title="Schaltfäche Beilagen hinzufügen..." class="button" /] bzw. [Xinput type="button" value="Beilagen verwalten..." title="Schaltfäche Beilagen verwalten..." class="button" /] werden Sie ins Datei Management-System (DMS) des EDM weitergeleitet. Sie können alle erforderlichen Unterlagen für diese Notifizierung bei den entsprechenden Überschriften hochladen. Weitere Informationen dazu finden Sie im DMS.