Modus: alternativ / parallel

bei Vorliegen einer vorläufigen Beseitigung/Verwertung können mehrere nachfolgende nicht-vorläufige Beseitigungs-/Verwertungsanlagen vorhanden sein.

In diesem Fall ist zu unterscheiden,
  • ob die nachfolgende nicht-vorläufige Beseitigung/Verwertung alternativ in einer der angeführten Anlagen stattfindet (entweder in Anlage A oder in Anlage B)
  • oder ob die nachfolgende nicht-vorläufige Beseitigung/Verwertung parallel (d.h. nebeneinander) in allen angeführten Anlagen stattfindet (zB ein Teil der Abfälle wird nach der vorläufigen Beseitigung/Verwertung in Anlage A, ein anderer Teil in Anlage B behandelt).
Bitte wählen Sie entsprechend aus.