Ein nicht ordentlich registriertes Transportunternehmen darf derzeit nicht in Österreich tätig werden.
Ein nicht ordentlich registriertes Transportunternehmen kann nur dann in die Notifizierung übernommen werden, wenn es ausschließlich im Ausland aktiv ist, z.B. im Zubringerverkehr bei Bahn- oder Schiffstransporten.