Bearbeitung Notifizierung Seite 3 - allgemeine Informationen

Auf dieser Seite sind
  • die vorgesehene Gesamtzahl der Verbringungen (Feld 4 des Notifizierungsformulars)
  • die vorgesehene Gesamtmenge (Feld 5 des Notifizierungsformulars) in der entsprechenden Maßeinheit
  • der vorgesehene Zeitraum für die Verbringung(en) (Feld 6 des Notifizierungsformulars)
einzutragen.

Falls bei der vorgesehenen Gesamtzahl der Verbringungen der Wert "1" eingetragen wird, wird diese Notifizierung als Einzelnotifizierung qualifiziert und in Feld 3.A. des Notifizierungsformulars wird die Checkbox "Einmalige Verbringung" aktiviert.

Falls bei der vorgesehenen Gesamtzahl der Verbringungen ein Wert ">1" eingetragen wird, wird diese Notifizierung als Sammelnotifizierung im Sinne von Art. 13 der EG-VerbringungsV qualifiziert und in Feld 3.A. des Notifizierungsformulars wird die Checkbox "Mehrmalige Verbringungen" aktiviert.


Die verbrachte Gesamtmenge darf die in Feld 5 angegebene Höchstmenge nicht überschreiten.

Der in Feld 6 angegebene vorgesehene Zeitraum für Verbringungen darf nicht länger als 1 Jahr sein, ausser bei mehrmaligen Verbringungen zu Verwertungsanlagen mit Vorabzustimmung gemäß Artikel 14 der EG-VerbringungsV, für die der vorgesehene Zeitraum maximal 3 Jahre betragen darf, sowie bei mehrmaligen Verbringungen gemäß Grenzgebietsabkommen zwischen Deutschland und Österreich nach Artikel 30 der EG-VerbringungsV.

Nähere Informationen zum Grenzgebietsabkommen finden Sie im link Info rechts oben auf der Seite 1 der Bearbeitung Notifizierung.


Alle Verbringungen müssen innerhalb des Zeitraums erfolgen, in dem die stillschweigenden oder schriftlichen Zustimmungen aller zuständigen Behörden gemäß Artikel 9 Absatz 6 der EG-VerbringungsV gültig sind.

Wenn eine zuständige Behörde eine schriftliche Zustimmung zu der Verbringung erteilt und sich die in Feld 20 des Notifizierungsformulars angegebene Dauer der Gültigkeit dieser Zustimmung von dem in Feld 6 angegebenen Zeitraum unterscheidet, hat die Entscheidung der zuständigen Behörde Vorrang vor der Angabe in Feld 6.