Vorgesehener Zeitraum für die Verbringung(en) (Feld 6 des Notifizierungsformulars)

Tragen Sie hier bitte den vorgesehenen Termin einer einmaligen Verbringung bzw. bei mehrmaligen Verbringungen die Termine der ersten und der letzten Verbringung ein (Datumsformat: tt.mm.jjjj).

Der in Feld 6 angegebene vorgesehene Zeitraum für Verbringungen darf nicht länger als 1 Jahr sein, ausser bei mehrmaligen Verbringungen zu Verwertungsanlagen mit Vorabzustimmung gemäß Artikel 14 der EG-VerbringungsV, für die der vorgesehene Zeitraum maximal 3 Jahre betragen darf, sowie bei mehrmaligen Verbringungen gemäß Grenzgebietsabkommen zwischen Deutschland und Österreich nach Artikel 30 der EG-VerbringungsV.

Nähere Informationen zum Grenzgebietsabkommen finden Sie im link Info rechts oben auf der Seite 1 der Bearbeitung Notifizierung.