R-/D-Code (Feld 11 des Notifizierungsformulars)

Geben Sie hier bitte die Art des Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens unter Verwendung des R-Codes oder D-Codes in Anhang IIA oder IIB der Richtlinie 2006/12/EG über Abfälle an.

Der jeweilige, für diese Notifizierung relevante R- oder D-Code ist anzugeben bzw. mit Suchparameter aus der hinterlegten Liste aller R- oder D-Codes auszuwählen.

Mit "R" können Sie eine Liste aller R-Codes aufrufen.
Mit "D" können Sie eine Liste aller D-Codes aufrufen.

Es ist immer dasjenige Verwertungs- (R-Code) oder Beseitigungsverfahren (D-Code) anzugeben, das der Behandlung der notifizierten Abfälle in der angeführten Verwertungs- oder Beseitigungsanlage am ehesten entspricht.

Bei more als einem Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren ist der jeweilige primäre Verwertungs- oder Beseitigungsschritt für diese Notifizierung als erstgereihter einzutragen bzw. die entsprechende Checkbox bei dem primären Verfahren zu aktivieren.

Falls es sich bei dem Beseitigungs- oder Verwertungsverfahren um ein in D13 - D15, R12 oder R13 aufgeführtes Verfahren handelt, sind entsprechende Angaben zu nachfolgenden (etwaige in R12/13 oder D13-D15 wie auch die in D1 - D12 oder R1 - R11 aufgeführten) Verfahren ebenso anzuführen.