Bearbeitung Notifizierung Seite 7 - allgemeine Informationen
Auf dieser Seite sind die Bezeichnung und Zusammensetzung des Abfalls (Feld 12 des Notifizierungsformulars) sowie die Physikalische Eigenschaften (Feld 13 des Notifizierungsformulars) anzugeben.
Bezeichnung und Zusammensetzung des Abfalls (Feld 12 des Notifizierungsformulars):
Geben Sie hier bitte die Bezeichnung/en an, unter der/denen die Abfälle allgemein bekannt sind, oder die Handelsbezeichnung und die Bezeichnungen der Hauptbestandteile (in Bezug auf die Menge beziehungsweise die Gefährdung) und ihre jeweiligen Konzentrationen (ausgedrückt als Prozentsatz), falls bekannt.
Handelt es sich um ein Abfallgemisch, machen Sie bitte dieselben Angaben zu den verschiedenen Anteilen und geben Sie dabei an, welche Anteile zur Verwertung bestimmt sind.
Gemäß Anhang II Teil 3 Nummer 7 dieser Verordnung kann eine chemische Analyse der Zusammensetzung der Abfälle verlangt werden. Fügen Sie bitte weitere Informationen erforderlichenfalls als Anlage bei.
Physikalische Eigenschaften (Feld 13 des Notifizierungsformulars):
Geben Sie hier bitte die physikalischen Eigenschaften der Abfälle bei Normaltemperatur und Normaldruck an.
Wählen Sie mindestens eine der angeführten physikalischen Eigenschaften durch Aktivieren der Checkbox aus.
Abfall ist in Österreich gefährlich
Dieses Feld wird automatisch auf "ja" oder "nein" gesetzt in Abhängigkeit vom ausgewählten Abfallcode gemäß ÖNORM.
Kommentar zur Gefährlichkeit des Abfalls
Sie haben hier die Möglichkeit, einen Kommentar zur Gefährlichkeit des Abfalls einzutragen.
zB bei erfolgter Ausstufung eines an sich gefährlichen Abfalls können Sie hier das Datum und die Aktenzahl der Ausstufungsmitteilung eintragen.