Bearbeitung Notifizierung Seite 8 - allgemeine Informationen

Auf dieser Seite sind alle an der Notifizierung beteiligten Staaten sowie jeweils zuständigen Behörden und Einfuhr- bzw. Ausfuhrorte (Grenzübergänge, Hafen) einzutragen.

Diese werden in der Liste der betroffenen Staaten in der Reihenfolge: Ausfuhrstaat - Durchfuhrstaat(en) - Einfuhrstaat aufgelistet.

In Feld 15 des Notifizierungsformulars wird in

  • Zeile a: der Code für die einzelnen Länder unter Verwendung der Kürzel der ISO-Norm 3166
  • Zeile b: die Codenummer der jeweiligen zuständigen Behörde in den einzelnen Staaten - falls vorhanden
  • Zeile c: der Name des Grenzübergangs oder Hafens

eingetragen, erforderlichenfalls mit entsprechenden Anhängen.


Betroffene Staaten - Land

In der Auswahlliste der Länder (Staaten) sind nach Österreich zuerst alle EU-Mitgliedsländer in alphabetischer Reihenfolge und anschließend alle anderen Länder (Staaten), die bisher an Notifizierungen beteiligt waren, alphabetisch gereiht.

Sollte das gesuchte Land nicht in dieser Liste aufscheinen, dann kontaktieren Sie bitte das BMLUK, Abt. VI/1, telefonisch (+43-1-71100) oder per e-mail: v1@BMLUK.gv.at


Betroffene Staaten - Rolle

Geben Sie hier bitte für das ausgewählte Land die entsprechende Rolle an, d.h. ob es sich um einen Ausfuhrstaat (Versandstaat), Durchfuhrstaat oder Einfuhrstaat (Empfängerstaat) handelt.

Anschließend bestätigen Sie bitte ihre Auswahl (Land und Rolle) mit [Xinput type="button" value="Bestätigung" title="Schaltfäche Bestätigung" class="button" /].

Falls bei dem ausgewählten Land nur eine Behörde für grenzüberschreitende Abfallverbringungen zuständig ist, wird diese zuständige Behörde gleich automatisch übernommen.

Falls bei dem ausgewählten Land jedoch mehrere Behörden für grenzüberschreitende Abfallverbringungen zuständig sind, wird Ihnen nach Klicken auf [Xinput type="button" value="Bestätigung" title="Schaltfäche Bestätigung" class="button" /] eine Liste mit allen in diesem Land in Frage kommenden zuständigen Behörden angezeigt.

Wählen Sie bitte die für diese Notifizierung in diesem Land zuständige Behörde aus und übernehmen Sie diese mit Klicken auf das "Übernahme"-Symbol.

Sollte die gesuchte zuständige Behörde nicht in dieser Liste aufscheinen, dann kontaktieren Sie bitte das BMLUK, Abt. VI/1, telefonisch (+43-1-71100) oder per e-mail: v1@BMLUK.gv.at


Einfuhrort bzw. Ausfuhrort (je nach gewählter Rolle des entsprechenden Landes anzugeben)

Geben Sie hier bitte den Einfuhrort und/oder Ausfuhrort (Namen des Grenzübergangs oder Hafens) bei der Einreise und/oder Ausreise in/aus dieses/diesem Land an.

Beim Ausfuhrstaat ist jedenfalls ein Ausfuhrort anzuführen.
Beim Einfuhrstaat ist jedenfalls ein Einfuhrort anzuführen.
Bei einem allfälligen Durchfuhrstaat ist ein Einfuhrort und ein Ausfuhrort anzuführen.


Für Österreich sind alle Grenzübergänge in einer eigenen Tabelle hinterlegt. Durch Klicken auf [Xinput type="button" value="Grenzübergang wählen" title="Schaltfäche Grenzübergang wählen" class="button" /] kommen Sie auf eine eigene Seite, wo Sie mit diversen Kriterien (Name, Nachbarstaat, österreichisches Bundesland, Transportart) nach dem zutreffenden Grenzübergang suchen können. Genauere Infos dazu erhalten Sie auf der Seite "Grenzübergänge auswählen" im Info-link rechts oben.


Der gesamte Datensatz "Betroffene Staaten" (Land, Rolle, zuständige Behörde, Ausfuhrort bzw. Einfuhrort) ist mit [Xinput type="button" value="Eingabe hinzufügen" title="Schaltfäche Eingabe hinzufügen" class="button" /] zu übernehmen.

Hinweis: durch [Xinput type="button" value="Eingabe hinzufügen" title="Schaltfäche Eingabe hinzufügen" class="button" /] sind diese in die Liste hinzugefügten Daten noch nicht gespeichert; klicken Sie dazu bitte auf [Xinput type="button" value="Zwischenspeichern" title="Schaltfäche Zwischenspeichern" class="button" /].


Der (dem ausgewählten Grenzübergang entsprechende) österreichische Nachbarstaat wird automatisch angelegt und zur Liste der betroffenen Staaten hinzugefügt. Bitte überprüfen Sie die angelegten Daten und korrigieren Sie sie gegebenenfalls. Weiters ist gegebenenfalls die in diesem Nachbarland zuständige Behörde für diese Notifizierung auszuwählen und zu übernehmen.
Das "rote X" beim Bearbeiten-Symbol bedeutet hier, dass noch die zuständige Behörde ausgewählt werden muss.

Durch Klicken auf das Bearbeiten-Symbol rechts in der Liste der ausgewählten und hinzugefügten Einträge wird dieser Listeneintrag wieder in die Bearbeitungsmaske geholt und kann bearbeitet werden.
Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie die Änderungen mit [Xinput type="button" value="Eingabe hinzufügen" title="Schaltfäche Eingabe hinzufügen" class="button" /] wieder in die Liste übernehmen und anschließend zwischenspeichern.

Durch Klicken auf das Mistkübel-Symbol rechts in der Liste der ausgewählten und hinzugefügten Einträge wird dieser Listeneintrag gelöscht.


Hinweis:
Bei Notifizierungen vom Typ "Dt. Eck" wird die Liste der betroffenen Staaten bereits entsprechend vorbefüllt mit: Österreich - Ausfuhrstaat, Deutschland - Durchfuhrstaat, Österreich - Einfuhrstaat und den jeweiligen zuständigen Behörden.
Sie müssen nur mehr die jeweiligen Ausfuhr- und Einfuhrorte eintragen bzw. aus der Liste der österreichischen Grenzübergänge auswählen (durch Klicken auf Bearbeiten-Symbol mit "rotem X").