Bearbeiten Notifizierung Kontrollseite - allgemeine Informationen

Auf dieser Seite können Sie die von Ihnen eingegebenen Daten nochmals überprüfen, einen Entwurf des mit diesen Daten befüllten Notifizierungs- und Begleitformulars ansehen ([Xinput type="button" value="Entwurf" title="Schaltfäche Entwurf" class="button" /]) und – falls notwendig - abändern ([Xinput type="button" value="< Zurück" title="Schaltfäche < Zurück" class="button" /]).

Anschließend können Sie die Daten der Notifizierung endgültig speichern ([Xinput type="button" value="Speichern/Senden" title="Schaltfäche Speichern/Senden" class="button" /]). Damit werden diese Daten elektronisch an das BMLUK gesendet.

ACHTUNG: nach dem [Xinput type="button" value="Speichern/Senden" title="Schaltfäche Speichern/Senden" class="button" /] können Sie die eingegebenen Daten nicht more abändern. Sie werden automatisch auf die Abschlussseite weitergeleitet, wo Sie die Sendebestätigung erhalten und die Anwendung beenden können.


Bitte drucken Sie das Notifizierungs- und Begleitformular nach dem Senden aus, unterfertigen es firmenmäßig (falls erforderlich auch die Unterschrift des Erzeugers einholen) und schicken Sie es (zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen sowie den Abschriften für die anderen zuständigen Behörden) per Post an das:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Environmentschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Environment, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abt. V/1
Stubenbastei 5
1010 Wien.


Welche sonstigen Unterlagen erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Verordnungstext (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen), dem § 68 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 bzw. dem Merkblatt. Diese finden Sie ebenso wie die Muster für den Notifizierungsvertrag, die Sicherheitsleistung, etc. im UMWELTnet > Abfall > Abfallverbringung: www.umweltnet.at



Notee für Notifizierungen über das Dt. Eck:

Die zuständige dt. Behörde – UBA Dessau – hat für diese Notifizierungen über das Dt. Eck (unter Anwendung des Grenzgebietsabkommens) einen Zugang zur Anwendung eVerbringung.
Die Abschriften der erforderlichen Unterlagen für die andere zuständige Behörde (UBA Dessau) müssen bei diesen Notifizierungen daher bei elektronischem upload der Beilagen nicht per Post geschickt werden.
Ebenso können die erforderlichen Meldungen an alle Betroffenen ausschließlich elektronisch über die Anwendung eVerbringung übermittelt werden.