Allgemeine Informationen zur Anwendung eVerbringung
Die Anwendung eVerbringung ist Teil des Elektronischen Datenmangements (EDM) im Umwelt- und Abfallbereich.
Zentraler Punkt des EDM ist ZAReg, das elektronische Register für Anlagen- und Personenstammdaten. Über ZAReg erfolgt die Registrierung, Anmeldung (Login) sowie Stammdaten- und Benutzerverwaltung.
Mit Home in der Servicemenüleiste ganz oben gelangen Sie wieder auf Ihre persönliche Startseite am EDM-Portal.
Hinweis: Aus Sicherheitsgründen werden Sie nach einer Inaktivitätszeit von 30 Minuten automatisch abgemeldet. Nicht gespeicherte Daten gehen dann verloren. Zwischenspeichern Sie daher bitte regelmäßig.
In der Anwendung eVerbringung haben Sie als Notifizierender die Möglichkeit, für neue Notifizierungsanträge für Verbringungen aus Österreich (Export, Dt. Eck), das Notifizierungsformular sowie das Begleitformuar online auszufüllen (siehe Menüpunkt Neue Notifizierung bzw. Kopier-Symbol in der Übersicht Notifizierungen).
Sie erhalten auch eine Übersicht über alle Ihre Notifizierungen, in denen Sie als Notifizierender bzw. Verwertungs-/Beseitigungsanlage aufscheinen (siehe Menüpunkt Übersicht Notifizierungen).
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Meldungen im Sinne von Art. 15 bzw. 16 der EG-VerbringungsV (Transportmeldung, Eingangsmeldung, Verwertungs-/Beseitigungsmeldung) in elektronischer Form an das BMLUK über die Anwendung eVerbringung zu übermitteln.
Derzeit sind die Meldungen an die anderen betroffenen zuständigen Behörden jedoch weiterhin auf herkömmlichem Weg zu übermitteln (abgesehen von Sonderregelungen gemäß Grenzgebietsabkommen DE - AT, BGBl. III 2009/72, insbesondere bei Verbringungen über das "Dt. Eck").
Bei Verbringungen über das "Dt. Eck" im Sinne des genannten Grenzgebietsabkommens können die erforderlichen Meldungen an alle Betroffenen ausschließlich elektronisch über die Anwendung eVerbringung übermittelt werden.
Hinweis: zur besseren Handhabung und Übersicht besteht die Möglichkeit, das Menü (grüner Bereich links) durch Klicken auf den entsprechenden Pfeil auszublenden (und auch wieder einzublenden).
Es kann evtl. auch erforderlich sein, auf einzelnen Seiten nach rechts zu scrollen.
Übersicht Notifizierungen
In der Übersicht Notifizierungen (Startseite bei Aufruf von eVerbringung) erhalten Sie eine komprimierte Übersicht über alle Ihre Notifizierungen (ab Anwendung der neuen EG-VerbringungsV Nr. 1013/2006) je nach gewähltem Modus (Notifizierender, Verwertungs-/Beseitigungsanlage, alle) mit folgenden Spalten (defaultmäßig werden alle Ihre Notifizierungen, an denen Sie als Notifizierender und/oder Verwertungs-/Beseitigungsanlage beteiligt sind, angezeigt):
Notifizierungs Nr.: die Notifizierungs-Nr. wird von der jeweiligen Behörde am Versandort vergeben und besteht (innerhalb der EU) aus dem zweistelligen Ländercode (Länderkürzel der ISO-Norm 3166), einer Leerstelle, einem optionalen Zahlencode von bis zu vier Stellen gemäß Angaben der zuständigen Behörde am Versandort und einer sechsstelligen fortlaufenden Zahl.
Notifizierender: der Notifizierende bezeichnet eine der in Art. 2 Ziff. 15 EG-VerbringungsV genannten Personen, die beabsichtigt, eine Verbringung von Abfällen durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Gemäß § 21 Abs. 6 AWG 2002 haben sich alle Notifizierende in Österreich (notifizierungspflichtige Verbringung von Abfällen aus Österreich) über die Internetseite edm.gv.at im elektronischen Register gemäß § 22 Abs. 1 Z 1 AWG 2002 zu registrieren.
Anlage: bezeichnet die (erste vorläufige) Verwertung-/Beseitigungsanlage, in welcher die (erste vorläufige) Verwertung / Beseitigung der notifizierten Abfälle erfolgen soll.
Bezeichnung: bedeutet die Bezeichnung und Zusammensetzung des Abfalls (siehe Feld 12 des Notifizierungsformulars)
Gültig von - bis: bezeichnet die Genehmigungsdaten der beteiligten Behörden für diese Notifizierung (kleinster gemeinsamer Nenner der Zustimmungen aller an dieser Notifizierung beteiligten Behörden).
Innerhalb dieses Zeitraumes dürfen Verbringungen zu dieser Notifizierung durchgeführt werden.
Status: bezeichnet den "Status" der Notifizierung (mögliche Ausprägungen sind: online erfasst, neu/in Bearbeitung, Einwand, zurückgezogen, abgelehnt, Zustimmung Ö, Zustimmung alle, Widerruf, abgelaufen, abgeschlossen).
Meldung: durch Klicken auf das hier ab dem Status "Zustimmung alle" angezeigte LKW-Symbol gelangen Sie zur Meldungsübersicht dieser Notifizierung und können hier eine neue Meldung online erstellen (genauere Infos dazu beim Info-link rechts oben auf der Seite Meldungsübersicht).
Schwarzer LKW: bedeutet, dass noch alle Meldungen möglich sind (Transportmeldungen, Eingangsmeldungen, Verwertungs-/Beseitigungsmeldungen).
Grauer LKW: bedeutet, dass keine Transportmeldungen mehr möglich sind (Zeit abgelaufen und/oder Gesamtmenge erreicht). Dem Notifizierenden wird nur mehr die Meldungsübersicht zur Ansicht angeboten. Die Verwertungs-/Beseitigungsanlage kann noch Eingangsmeldungen und Verwertungs-/Beseitigungsmeldungen online erstellen.
Weißer LKW: bedeutet, dass keine Meldungen mehr möglich sind. Es wird lediglich die Meldungsübersicht zur Ansicht angeboten.
Das kleine "o" vor der Notifizierungsnummer bedeutet: diese Notifizierung wurde vom Notifizierenden online erfasst.
Das kleine "e" vor der Notifizierungsnummer bedeutet: diese Notifizierung wurde für den elektronischen Meldungsaustausch freigegeben. D.h. alle an dieser Notifizierung beteiligten Behörden sind mit der elektronischen Übermittlung der Meldungen einverstanden.
Derzeit ist dies nur im Rahmen von Sonderregelungen gemäß Grenzgebietsabkommen DE - AT, insbesondere bei Verbringungen über das "Dt. Eck" der Fall.
Voraussichtlich ab Jänner 2011 wird weiters ein Pilotbetrieb im Rahmen des Projektes EUDIN mit Belgien (OVAM) stattfinden.
Kopiersymbol vor der Notifizierungsnummer: durch Klicken auf dieses Kopier-Symbol wird eine bestehende Notifizierung kopiert. Es wird eine neue Notifizierungs-Nr. (AT-Nummer) generiert und die Daten der bestehenden Notifizierung in die neue Notifizierung übernommen. Es sind lediglich die erforderlichen Änderungen durchzuführen.
Nicht übernommen werden alle datumsbezogenen Angaben (zB Verbringungszeitraum).
Die Parteiendaten auf Seite 2 werden dabei jeweils neu aus ZAReg übernommen, um zu gewährleisten, dass der aktuellste Stand der Registriertendaten in der Notifizierung verwendet wird.
Ebenso werden die Behördendaten auf Seite 8 auf Aktualität in der Referenzdatenbank überprüft.
Falls auf Grund dieser Prüfungen Daten der bestehenden Notifizierung nicht übernommen werden konnten, werden Sie auf Seite 1 darauf hingewiesen.
Durch Klicken auf die Notifizierungs Nr. erhalten Sie eine Detailansicht Notifizierung der jeweiligen Notifizierung mit allen relevanten Daten (genauere Infos dazu beim Info-link rechts oben auf der Seite Detailansicht Notifizierung).
Zwischengespeicherte
Unter Zwischengespeicherte finden Sie eine Übersicht über alle Ihre zwischengespeicherten Notifizierungen, dh alle Notifizierungen, die Sie noch nicht endgültig gespeichert und elektronisch an das BMLUK gesendet haben.
Diese zwischengespeicherten Notifizierungen sind nur für Sie zugänglich.
Durch Klicken auf die Notifizierungs-Nr. können Sie diese Notifizierung weiter bearbeiten.
Hinweis: bereits bei einmaligem Klicken auf den Menüpunkt Neue Notifizierung bzw. auf das Kopier-Symbol bei einer bestehenden Notifizierung wird eine neue Notifizierungsnummer generiert und automatisch zwischengespeichert.
Neue Notifizierung
Sie haben die Möglichkeit, eine Neue Notifizierung zu erstellen bzw. im Falle einer Folge-Notifizierung eine bereits bestehende Notifizierung in der Übersicht Notifizierungen zu kopieren und lediglich die erforderlichen Änderungen durchzuführen.
Sobald Sie im Menü Neue Notifizierung anklicken bzw. im Falle einer Folge-Notifizierung in der Übersicht Notifizierungen bei der entsprechenden Notifizierung das Kopier-Symbol anklicken, werden automatisch ein Notifizierungsformular gemäß Anhang IA der EG-VerbringungsV und ein Begleitformular gemäß Anhang IB der EG-VerbringungsV mit einer fortlaufenden AT-Nummer generiert.
Diese Notifizierungsnummer wird sofort automatisch zwischengespeichert und bleibt in jedem Fall erhalten (auch nach Abmelden - siehe Zwischengespeicherte).
Die von Ihnen in der online-Maske eingegebenen Daten werden automatisch in die entsprechenden Felder des Notifizierungsformulars und des Begleitformulars eingefügt (falls erforderlich mit entsprechenden Anhängen).
Das Notifizierungs- und Begleitformular muss (auf der letzten Seite der online-Eingabe) ausgedruckt, firmenmäßig unterfertigt (falls erforderlich auch die Unterschrift des Erzeugers einholen) und zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen sowie den Abschriften für die anderen zuständigen Behörden per Post an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abt. VI/1, Stubenbastei 5, 1010 Wien, übermittelt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, die sonstigen erforderlichen Unterlagen für das BMLUK als Beilage (zip, pdf) elektronisch direkt in die Anwendung eVerbringung hochzuladen.
Welche sonstigen Unterlagen erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Verordnungstext (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen), dem § 68 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 bzw. dem Merkblatt.
Diese finden Sie ebenso wie diverse Muster (Notifizierungsvertrag, Sicherheitsleistung, etc.) im UMWELTnet > Abfall > Abfallverbringung: UMWELTnet_Abfallverbringung
Spezifische Anweisungen für das Ausfüllen der Notifizierungs- und Begleitformulare finden Sie auch im Anhang IC, (84,19 kB) der EG-VerbringungsV.
Die von Ihnen online erfassten Notifizierungen werden vom jeweiligen Sachbearbeiter im BMLUK um die entsprechenden Daten (Empfangsbestätigung, Einwand, Zustimmung) der jeweiligen beteiligten Behörden ergänzt.
Aus diesen Daten sowie den Meldungsdaten (Transportmeldung, Eingangsmeldung, Verwertungs-/Beseitigungsmeldung) ergibt sich dann auch der jeweilige "Status" der Notifizierung (online erfasst, neu/in Bearbeitung, Einwand, Zustimmung, abgelaufen, abgeschlossen, etc.)
Downloads
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Anhang IC (PDF 84,19 KB)