Erweiterte Suche Notifizierungen

Typ / Länder

Sie können hier auswählen, ob die gesuchte Notifizierung den Bestimmungen des Grenzgebietsabkommens unterliegt.

In der Drop-Down-Liste stehen zur Auswahl zur Verfügung:


  • angewendet oder nicht angewendet
    (es wird nach allen Notifizierungen gesucht, egal ob diese den Bestimmungen des Grenzgebietsabommens unterliegen oder nicht)
  • angewendet
    (es wird nur nach Notifizierungen gesucht, die den Bestimmungen des Grenzgebietsabkommens unterliegen)
  • nicht angewendet
    (es wird nur nach Notifizierungen gesucht, die nicht den Bestimmungen des Grenzgebietsabkommens unterliegen).

Das Grenzgebietsabkommen bezeichnet das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen, BGBl. III 2009/72.
Grenzgebietsabkommen, (284,94 kB)

Bei Auswahl des Eintrages „angewendet“ in Kombination mit einem Notifizierungstyp werden alle drei Länder-Auswahlboxen sinngemäß entsprechend den Bestimmungen des Grenzgebietsabkommens vorbefüllt und deaktivert.

Downloads