Erfassung Begleitformular - Kontrollseite
Auf dieser Seite können Sie Ihre eigenen Angaben nochmals überprüfen, bevor die Daten der Transportmeldung in der Anwendung eVerbringung gespeichert werden.
Am Ende dieser Seite finden Sie folgende Möglichkeiten:
- Korrigieren der eingegebenen Daten ([Xinput type="button" value="Zurück" title="Schaltfäche Zurück" class="button" /]);
- Überprüfen der korrekten Darstellung der eingegebenen Daten im Begleitformular ([Xinput type="button" value="Entwurf" title="Schaltfäche Entwurf" class="button" /]);
- Endgültiges Speichern des Begleitformulars in der Anwendung eVerbringung und Ausdruck des Begleitfomulars ([Xinput type="button" value="Speichern/Senden" title="Schaltfäche Speichern/Senden" class="button" /]).
Hinweis: ab diesem Zeitpunkt scheint der mit diesem Begleitformular angemeldete Transport in der Meldungsübersicht Ihrer Notifizierung auf.
Alle Ihre eingegebenen Daten werden in das Begleitformular übernommen.
In Feld 15 des Begleitformulars wird der Name des Notifizierenden laut Feld 3 des Begleitformulars (Feld 1 des Notifizierungsformulars) befüllt.
Das Datum in Feld 15 des Begleitformulars wird mit dem Datum, an dem die Meldung elektronisch gesendet wird, befüllt.
Die Unterschrift in Feld 15 des Begleitformulars wird (wenn die Meldung elektronisch erstellt und gesendet wird) mit dem Ausdruck "elektronisch authentifiziert" befüllt.
Nach dem [Xinput type="button" value="Speichern/Senden" title="Schaltfäche Speichern/Senden" class="button" /] werden Sie automatisch auf die Abschlussseite weitergeleitet, wo Sie die Sendebestätigung erhalten.
Bitte drucken Sie das Begleitformular aus, unterfertigen es firmenmäßig und geben Sie dieses Begleitformular beim Transport mit.
Hinweis:
Derzeit ist die elektronische Meldung nur an das BMLUK möglich (abgesehen von Sonderregelungen gemäß Grenzgebietsabkommen DE - AT, BGBl. III 2009/72, insbes. bei Notifizierungen über das "Dt. Eck").
Die Transportmeldung ist im Sinne von Art. 16 b) der EG-VerbringungsV den anderen betroffenen zuständigen Behörden sowie dem Empfänger bis auf weiteres auf herkömmlichem Weg zu übermitteln (ausgenommen Notifizierungen über das "Dt. Eck", da hier auch die zuständige Deutsche Transitbehörde - UBA Dessau - einen Zugang zur Anwendung eVerbringung hat und die Daten online einsehen kann).