Die Daten Ihrer Transportmeldung wurden nun elektronisch in der Anwendung eVerbringung erfasst (scheinen in der Meldungsübersicht der betreffenden Notifizierung auf).

Das ausgedruckte und firmenmäßig unterfertigte Begleitformular ist beim Transport mitzugeben.

Hinweis:

Für diese Notifizierung ist die elektronische Meldung derzeit nur an das BMLUK möglich (sofern sie nicht unter Sonderregelungen gemäß Grenzgebietsabkommen DE – AT, BGBl. III 2009/72, inbes. „Dt. Eck“, fällt).

Die zu dieser Notifizierung gehörenden Transportmeldungen im Sinne von Art. 16 b) der EU-VerbringungsV sind den anderen betroffenen zuständigen Behörden sowie dem Empfänger bis auf weiteres auf herkömmlichem Weg zu übermitteln, sofern nicht die „Dt. Eck“-Sonderregelung Anwendung findet.