Änderungsverzeichnis - 6006: “Liste B” (“Grüne Liste”) von Abfällen gemäß Basler Konvention (alle Klassifikationsebenen)

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Enumeration Gültigkeitsbeginn Gültigkeitsende Beschreibung Beschreibung der Änderungen gegenüber der Vorgängerversion
3 2021-01-01 “Liste B” von Abfällen (“grün gelistete”, dh im Allgemeinen als ungefährlich geltende Abfälle) gemäß der Basler Konvention zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, unter Berücksichtigung von mit 1. Jänner 2021 gemäß Entscheidung BC-14/12 gültig werdender Änderungen. Gemäß Entscheidung BC-14/12 wird ein neuer Eintrag B3011 für Kunststoffabfälle ab 1. Jänner 2021 gültig, und der bestehende Kunststoffabfall-Eintrag B3010 ab diesem Zeitpunkt ungültig.
2 2014-12-24 2020-12-31 “Liste B” von Abfällen (“grün gelistete”, dh im Allgemeinen als ungefährlich geltende Abfälle) gemäß der Basler Konvention zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Aus dem Beschluss BC-11/6 und der EU-Verordnung 1234/2014 folgt die Aufnahme von B3026 und B3027 in die grün gelisteten Abfälle.
1 2014-12-23 “Liste B” von Abfällen (“grün gelistete”, dh im Allgemeinen als ungefährlich geltende Abfälle) gemäß der Basler Konvention zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.
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