Änderungsverzeichnis - 1294: “Liste B” (“Grüne Liste”) von Abfällen gemäß OECD Ratsbeschluss C(2001)107/FINAL (alle Klassifikationsebenen)

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Enumeration Gültigkeitsbeginn Gültigkeitsende Beschreibung Beschreibung der Änderungen gegenüber der Vorgängerversion
2 2014-12-24 “Liste B” von Abfällen (“grün gelistete”, dh im Allgemeinen als ungefährlich geltende Abfälle) gemäß dem OECD Ratsbeschluss C(2001)107/FINAL. Aus dem Beschluss BC-11/6 und der EU-Verordnung 1234/2014 folgt die Aufnahme von B3026 und B3027 in die grün gelisteten Abfälle.
1 2014-12-23 “Liste B” von Abfällen (“grün gelistete”, dh im Allgemeinen als ungefährlich geltende Abfälle) gemäß dem OECD Ratsbeschluss C(2001)107/FINAL.
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