Änderungsverzeichnis - 3382: “Grün gelistete” Abfälle gemäß Anhang IIIB der EU-Abfallverbringungs-Verordnung

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Enumeration Gültigkeitsbeginn Gültigkeitsende Beschreibung Beschreibung der Änderungen gegenüber der Vorgängerversion
2 2014-12-24 “Grün gelistete” Abfälle, dh im Allgemeinen als ungefährlich geltende Abfälle, gemäß Anhang IIIB der EU-Abfallverbringungs-Verordnung (2006/1013) (nur Detail-Klassifikationsebene). Aus dem Beschluss BC-11/6 und der EU-Verordnung 1234/2014 folgt die Streichung der Einträge BEU01, BEU02 und BEU03 aus der Liste.
1 2014-12-23 “Grün gelistete” Abfälle, dh im Allgemeinen als ungefährlich geltende Abfälle, gemäß Anhang IIIB der EU-Abfallverbringungs-Verordnung (2006/1013) (nur Detail-Klassifikationsebene).
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