Aktuelle Liste - 7410: “Liste A” (“Gelbe Liste”) von Abfällen gemäß OECD Ratsbeschluss C(2001)107/FINAL (nur Detail-Klassifikationsebene)

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“Liste A” von Abfällen (“gelb gelistete”, dh im Allgemeinen als gefährlich geltende Abfälle) gemäß dem OECD Ratsbeschluss C(2001)107/FINAL (nur Detail-Klassifikationsebene). Anmerkung: Bei der OECD-Liste handelt es sich um eine modifizierte Version der entsprechenden Liste aus der Basler Konvention.


 



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Code Beschreibung
A1010 Metallabfälle und Abfälle von Legierungen mit einem der folgenden Elemente: Antimon / Arsen / Beryllium / Cadmium / Blei / Quecksilber / Selen / Tellur / Thallium jedoch ausgenommen die in Liste B ausdrücklich aufgeführten Abfälle.
A1020 Abfälle, ausgenommen Metallabfälle in massiver Form, die als Bestandteile oder als Verunreinigungen Folgendes enthalten: Antimon; Antimonverbindungen / Beryllium; Berylliumverbindungen / Cadmium; Cadmiumverbindungen / Blei; Bleiverbindungen / Selen; Selenverbindungen / Tellur; Tellurverbindungen
A1030 Abfälle, die als Bestandteile oder als Verunreinigungen Folgendes enthalten: Arsen; Arsenverbindungen / Quecksilber; Quecksilberverbindungen / Thallium; Thalliumverbindungen
A1040 Abfälle, die als Bestandteile Folgendes enthalten: Metallcarbonyle / Chrom(VI)-Verbindungen
A1050 Galvanikschlämme
A1060 Beim Beizen von Metallen anfallende flüssige Abfälle
A1070 Laugungsrückstände aus der Zinkbearbeitung, Staub und Schlamm wie Jarosit, Hämatit usw.
A1080 Abfälle von in Liste B nicht aufgeführten Zinkrückständen, die Blei und Cadmium in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie in Anlage III (Anmerkung: der Basler Konvention) festgelegte Eigenschaften aufweisen
A1090 Asche aus der Verbrennung von isoliertem Kupferdraht
A1100 Staub und Rückstände aus den Abgasreinigungsanlagen von Kupferschmelzöfen
A1110 Verbrauchte Elektrolytlösungen aus der elektrolytischen Gewinnung oder Reinigung von Kupfer
A1120 Schlammförmiger Abfall, ausgenommen Anodenschlamm, aus der elektrolytischen Gewinnung oder Reinigung von Kupfer
A1130 Gelöstes Kupfer enthaltende, verbrauchte Ätzlösungen
A1140 Abfälle von Kupfer(II)-chlorid- und Kupfercyanidkatalysatoren
A1150 Edelmetallasche aus der Verbrennung von Leiterplatten, soweit sie nicht in Liste B aufgeführt sind
A1160 Abfälle von Bleiakkumulatoren, ganz oder zerkleinert
A1170 Abfälle von nicht sortierten Batterien, ausgenommen Gemische, die ausschließlich aus in Liste B aufgeführten Batterien bestehen. In Liste B nicht aufgeführte Batterien, die in Anlage I (Anmerkung: der Basler Konvention) genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten, dass sie dadurch gefährlich werden
A1190 Altkabel, die mit Kunststoffen ummantelt oder isoliert sind, welche Kohlenteer, PCB, Blei, Cadmium, andere organische Halogenverbindungen oder andere in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten oder damit in einem solchen Ausmaß verunreinigt sind, dass sie in Anlage III festgelegte Eigenschaften aufweisen
AA010 Krätzen, Zunder und andere Abfälle aus der Eisen- und Stahlherstellung
AA060 Vanadiumhaltige Aschen und Rückstände
AA190 Brennbare und selbstentzündliche Abfälle und Schrott aus Magnesium oder solche, die bei Berührung mit Wasser gefährliche Mengen brennbarer Gase emittieren
A2010 Glasabfälle aus Kathodenstrahlröhren oder sonstigen beschichteten Gläsern
A2020 Abfälle von anorganischen — flüssigen oder schlammförmigen — Fluorverbindungen, jedoch mit Ausnahme der in Liste B aufgeführten Abfälle
A2030 Abfälle von Katalysatoren, jedoch mit Ausnahme der in Liste B aufgeführten Abfälle
A2040 Bei Verfahren der chemischen Industrie anfallende Gipsabfälle, wenn sie in Anlage I (Anmerkung: der Basler Konvention) genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten, dass sie eine der in Anlage III (Anmerkung: der Basler Konvention) festgelegten gefährlichen Eigenschaften aufweisen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2080)
A2050 Asbestabfälle (Staub und Fasern)
AB030 Andere Abfälle als solche aus Systemen auf Cyanidbasis aus der Oberflächenbehandlung von Metallen
AB070 Gießereisand
AB120 Anderweitig nicht aufgeführte oder eingeschlossene anorganische Halogenidverbindungen
AB130 Sandstrahlrückstände
AB150 Nichtraffiniertes Calciumsulfit und Calciumsulfat aus der Rauchgasentschwefelung
RB020 Keramikfasern mit ähnlichen chemisch-physikalischen Eigenschaften wie Asbest
A3010 Abfälle aus der Herstellung oder Behandlung von Petrolkoks und Bitumen
A3020 Mineralölabfälle, die für ihren ursprünglichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind
A3030 Abfälle, die Schlämme von verbleitem Antiklopfmittel enthalten, aus solchen bestehen oder mit solchen verunreinigt sind
A3040 Abfälle von (Wärmeübertragungs-)Heizflüssigkeiten
A3050 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Harzen, Latex, Weichmachern oder Leimen/Klebstoffen, mit Ausnahme der in Liste B aufgeführten Abfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B4020)
A3060 Nitrocelluloseabfälle
A3070 Abfälle von Phenolen und Phenolverbindungen, einschließlich Chlorphenolen in Form von Flüssigkeiten oder Schlämmen
A3080 Etherabfälle, mit Ausnahme der in Liste B aufgeführten Abfälle
A3090 Abfälle aus Lederstaub, -asche, -schlamm und -mehl, die Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B3100)
A3100 Schnitzel und sonstige Abfälle von Leder oder Lederverbunde, die zur Herstellung von Lederartikeln nicht geeignet sind und Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B3090)
A3110 Abfälle aus der Pelzverarbeitung, die Chrom(VI)-Verbindungen, Biozide oder infektiöse Stoffe enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B3110)
A3120 FLUFF — Schredderleichtfraktion
A3130 Abfälle von phosphororganischen Verbindungen
A3140 Abfälle von nichthalogenierten organischen Lösungsmitteln, ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle
A3150 Abfälle von halogenierten organischen Lösungsmitteln
A3160 Abfälle von halogenierten und nichthalogenierten nichtwässrigen Destillationsrückständen aus der Rückgewinnung von organischen Lösungsmitteln
A3170 Abfälle aus der Herstellung von halogenierten aliphatischen Kohlenwasserstoffen (wie Chlormethan, Dichlorethan, Vinylchlorid, Vinylidenchlorid, Allylchlorid und Epichlorhydrin)
A3180 Abfälle, Stoffe und Zubereitungen, die polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT), polychlorierte Naphthaline (PCN), polybromierte Biphenyle (PBB) oder analoge polybromierte Verbindungen enthalten, aus solchen bestehen oder damit verunreinigt sind, und zwar in Konzentrationen von ≥ 50 mg/kg
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