Aktuelle Liste - 5174: Abfallverzeichnis gemäß Österreichischer Abfallverzeichnisverordnung

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Abfallverzeichnis gemäß österreichischer Abfallverzeichnisverordnung.


 



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GTIN Abfallart: Abfall Schlüssel-Nummer Abfallspezifizierung: Enumeration Abfall-Gefährlichkeit und Ausstufbarkeit: Kürzel Abfallart: Bezeichnung Abfallspezifizierung: Beschreibung Zu verwendende Schlüsselnummer falls gefährlich Zu verwendende Schlüsselnummer falls ausgestuft bzw. nicht gefährlich Anmerkungen Rechtliches Inkrafttreten Rechtliches Außerkrafttreten
9008390016138 35103 77 g Eisen- und Stahlabfälle gefährlich kontaminiert
9008390016145 35105 Eisenmetallemballagen und -behältnisse 35106 g Abfallart auch zu verwenden für restentleerte Verpackungen aus Eisen- und Stahl, die aufgrund des enthaltenen Stoffs nicht mit den Gefahrensymbolen "explosiv", "Totenkopf" oder "Gesundheitsgefahr/ STOT" zu kennzeichnen sind bzw. Gebinde, die nicht gemäß der alten chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen "E-explosionsgefährlich" oder Totenkopf zu kennzeichnen waren
9008390016152 35106 g Eisenmetallemballagen und -behältnisse mit gefährlichen Restinhalten 35105
9008390016169 35107 Kfz-Katalysatoren und andere Edelmetall-Katalysatoren
9008390016176 35107 77 g Kfz-Katalysatoren und andere Edelmetall-Katalysatoren gefährlich kontaminiert
9008390016190 35201 gn elektrische und elektronische Geräte und Geräteteile, mit umweltrelevanten Mengen an gefährlichen Abfällen oder Inhaltsstoffen Geräte und Geräteteile, die keiner Sammel- und Behandlungskategorie einer Verordnung nach § 14 AWG 2002 unterliegen. Erst durch eine Behandlung nach dem Stand der Technik (AbfallBPV) kann ein nicht gefährlicher Abfall entstehen
9008390016206 35202 elektrische und elektronische Geräte und Geräteteile, ohne umweltrelevante Mengen an gefährlichen Abfällen oder Inhaltsstoffen 35201 gn Geräte und Geräteteile, die keiner Sammel- und Behandlungskategorie einer Verordnung nach § 14 AWG 2002 unterliegen
9008390016213 35203 gn Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen und -teile, mit umweltrelevanten Mengen an gefährlichen Anteilen oder Inhaltsstoffen (zB Starterbatterie, Bremsflüssigkeit, Motoröl) Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen und -teile auch mit alternativen Antriebsystemen sind dieser Abfallart zuzuordnen; Erst durch eine Behandlung nach dem Stand der Technik (AbfallBPV) kann ein nicht gefährlicher Abfall entstehen;
9008390016220 35204 Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen und -teile, ohne umweltrelevante Mengen an gefährlichen Anteilen oder Inhaltsstoffen 35203 gn
9008390016237 35205 gn Kühl- und Klimageräte mit FCKW-, HFCKW-, HFKW und KW-haltigen Kältemitteln (zB Propan, Butan) Erst durch eine Behandlung nach dem Stand der Technik (AbfallBPV) kann ein nicht gefährlicher Abfall entstehen
9008390016244 35206 gn Kühl- und Klimageräte mit anderen Kältemitteln (zB Ammoniak bei Absorberkühlgeräten) Erst durch eine Behandlung nach dem Stand der Technik (AbfallBPV) kann ein nicht gefährlicher Abfall entstehen
9008390016268 35207 g Leiterplatten, bestückt 35208 bestückte Leiterplatten ohne umweltrelevante Mengen an gefährlichen Abfällen oder Inhaltsstoffen sind entstückten Leiterplatten gleichzusetzen
9008390016275 35208 Leiterplatten, entstückt oder unbestückt 35207 g bestückte Leiterplatten ohne umweltrelevante Mengen an gefährlichen Abfällen oder Inhaltsstoffen sind entstückten Leiterplatten gleichzusetzen
9008390016282 35209 g Elektrolytkondensatoren
9008390016299 35209 88 Elektrolytkondensatoren ausgestuft
9008390016305 35210 gn Bildröhren (nach dem Prinzip der Kathodenstrahlröhre) verfestigte oder stabilisierte Bildröhren (nach dem Prinzip der Kathodenstrahlröhre) sind der Abfallart 31466 91 g zuzuordnen
9008390016312 35211 g Flüssigkristallanzeigen (LCD) dabei handelt es sich insbesondere um solche, die quecksilberhaltige Gasentladungslampen als Hintergrundbeleuch-tung haben
9008390016329 35211 88 Flüssigkristallanzeigen (LCD) ausgestuft
9008390025536 35212 gn Bildschirmgeräte, einschließlich Bildröhrengeräte Abfallart umfasst Geräte, deren Hauptbestandteil der Bildschirm darstellt (keine kleinen LCD-Anzeigen)
9008390123775 35215 g Photovoltaikmodule mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 35216 Abfallart zu verwenden für nicht siliciumbasierte PV-Module, Dünnschicht- und Kombinations-zellen die zB Galliumarsenid, Cadmiumtellurid, Indiumphosphid enthalten; auch für „Kombinationszellen“ (Mehrfachsolarzellen), die Schichten unterschiedlicher Halbleiter enthalten und nicht nur aus Silicium bestehen; SN auch zu verwenden für sonstige gefährliche Photovoltaikmodule 2022-01-01
9008390123782 35216 Photovoltaikmodule ohne gefahrenrelevante Eigenschaften 35215 g Abfallart zu verwenden für PV-Module mit Solarzellen aus (mono– und poly–) kristallinem Silizium sowie aus amorphem Silizium oder Siliciumcarbid sowie sonstige nicht gefährliche Photovoltaikmodule 2022-01-01
9008390025543 35220 gn Elektro- und Elektronik-Altgeräte – Großgeräte mit gefahrenrelevanten Eigenschaften Eine der äußeren Abmessungen beträgt mehr als 50 cm; erst durch eine Behandlung nach dem Stand der Technik (AbfallBPV) kann ein nicht gefährlicher Abfall entstehen
9008390025550 35221 Elektro- und Elektronik-Altgeräte – Großgeräte 35220 gn Eine der äußeren Abmessungen beträgt mehr als 50 cm
9008390025567 35230 gn Elektro- und Elektronik-Altgeräte – Kleingeräte mit gefahrenrelevanten Eigenschaften Keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm; erst durch eine Behandlung nach dem Stand der Technik (AbfallBPV)kann ein nicht gefährlicher Abfall entstehen
9008390025574 35231 Elektro- und Elektronik-Altgeräte – Kleingeräte 35230 gn keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm
9008390016343 35301 Stanz- und Zerspanungsabfälle
9008390016350 35301 77 g Stanz- und Zerspanungsabfälle gefährlich kontaminiert
9008390016367 35302 Blei Nur für Metallabfälle in massiver Form. Bleistäube (und nicht massive, metallische Bleiabfälle) sind der gefährlichen SN 35321 zuzuordnen. Filterstäube sind der gefährlichen SN 31217 zuzuordnen.
9008390016374 35302 77 g Blei gefährlich kontaminiert Nur für Metallabfälle in massiver Form, die mit gefährlichen Abfällen/Stoffen kontaminiert sind.
9008390016381 35303 Hartzink
9008390016398 35303 77 g Hartzink gefährlich kontaminiert
9008390016404 35304 Aluminium, Aluminiumfolien Nur für Metallabfälle ohne entzündliche Eigenschaften; Aluminiumabfälle mit entzündlichen Eigenschaften sind der gefährlichen SN 35321 zuzuordnen. Filterstäube sind der gefährlichen SN 31217 zuzuordnen.
9008390016411 35304 77 g Aluminium, Aluminiumfolien gefährlich kontaminiert Nur für Metallabfälle ohne entzündliche Eigenschaften, die mit gefährlichen Stoffen/Abfällen kontaminiert sind;
9008390016428 35306 Elektronspäne Nur für Metallabfälle in massiver Form. Elektron ist eine Metalllegierung aus mind. 90 % Mg, ca. 10 % Al mit geringen Anteilen an Zn, Sn und anderen Legierungsbestandteilen. Nicht massive, metallische Elektronabfälle (zB Stäube) sind der gefährlichen SN 35321 zuzuordnen. Filterstäube sind der gefährlichen SN 31217 zuzuordnen
9008390016435 35306 77 g Elektronspäne gefährlich kontaminiert Nur für Metallabfälle in massiver Form, die mit gefährlichen Abfällen/Stoffen kontaminiert sind.
9008390016442 35307 Berylliumspäne Nur für Metallabfälle in massiver Form. Nicht massive, metallische Berylliumabfälle sind der gefährlichen SN 35318 zuzuordnen
9008390016459 35307 77 g Berylliumspäne gefährlich kontaminiert Nur für Metallabfälle in massiver Form, die mit gefährlichen Abfällen/Stoffen kontaminiert sind.
9008390016466 35308 Magnesium Nur für Metallabfälle ohne entzündliche Eigenschaften. Metallische Magnesiumabfälle mit entzündlichen Eigenschaften sind der gefährlichen SN 35321 zuzuordnen. Filterstäube sind der gefährlichen SN 31217 Filterstäube, NE-metallhaltig zuzuordnen.
9008390016473 35308 77 g Magnesium gefährlich kontaminiert Nur für Metallabfälle ohne entzündliche Eigenschaften, die mit gefährlichen Abfällen/Stoffen kontaminiert sind.
9008390016480 35309 Zink, Zinkplatten Nur für Metallabfälle in massiver Form. Nicht massive, metallische Zinkabfälle (zB Zinkstäube) sind der gefährlichen SN 35321 zuzuordnen. Filterstäube sind der gefährlichen SN 31217 zuzuordnen. Bestimmte Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie - siehe nicht gefährliche SN 31223 51.
9008390016497 35309 77 g Zink, Zinkplatten gefährlich kontaminiert Nur für Metallabfälle in massiver Form, die mit gefährlichen Abfällen/Stoffen kontaminiert sind.
9008390016503 35310 Kupfer Nur für Metallabfälle in massiver Form. Nicht massive, metallische Kupferabfälle (zB Kupferstäube) sind der gefährlichen SN 35321 zuzuordnen. Filterstäube sind der gefährlichen SN 31217 zuzuordnen; bestimmte Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie - siehe nicht gefährliche SN 31223 51.
9008390016510 35310 77 g Kupfer gefährlich kontaminiert Nur für Metallabfälle in massiver Form, die mit gefährlichen Abfällen/Stoffen kontaminiert sind.
9008390016527 35314 Kabel
9008390016534 35314 77 g Kabel gefährlich kontaminiert
9008390016541 35315 NE-Metallschrott, NE-Metallemballagen 35327 g Abfallart auch zu verwenden für restentleerte NE-Metallverpackungen, die aufgrund des enthaltenen Stoffs nicht mit den Gefahrensymbolen "explosiv", "Totenkopf" oder "Gesundheitsgefahr/STOT" zu kennzeichnen sind bzw. Gebinde, die nicht gemäß der alten chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen "E-explosions-gefährlich" oder Totenkopf zu kennzeichnen waren;
9008390016558 35318 g berylliumhaltige Stäube 31217 88 oder 31223 88
9008390016565 35318 91 g berylliumhaltige Stäube verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390016572 35321 g sonstige NE-metallhaltige Stäube
9008390016589 35321 88 sonstige NE-metallhaltige Stäube ausgestuft
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