Aktuelle Liste - 5174: Abfallverzeichnis gemäß Österreichischer Abfallverzeichnisverordnung

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Abfallverzeichnis gemäß österreichischer Abfallverzeichnisverordnung.


 



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GTIN Abfallart: Abfall Schlüssel-Nummer Abfallspezifizierung: Enumeration Abfall-Gefährlichkeit und Ausstufbarkeit: Kürzel Abfallart: Bezeichnung Abfallspezifizierung: Beschreibung Zu verwendende Schlüsselnummer falls gefährlich Zu verwendende Schlüsselnummer falls ausgestuft bzw. nicht gefährlich Anmerkungen Rechtliches Inkrafttreten Rechtliches Außerkrafttreten
9008390017128 39908 91 Gemengereste (Glasherstellung) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 39909 91 g
9008390017135 39909 g sonstige feste Abfälle mineralischen Ursprungs mit produktionsspezifisch oder anwendungsspezifisch schädlichen Beimengungen Abfallart auch zu verwenden für gefährlichen Bypassstaub aus Anlagen zur Zementerzeugung, der als Abfall anfällt. Abfallart auch zu verwenden für gefährliche Gemengereste (Glasherstellung).
9008390017142 39909 88 sonstige feste Abfälle mineralischen Ursprungs mit produktionsspezifisch oder anwendungsspezifisch schädlichen Beimengungen ausgestuft im Einzelfall 39903 bis 39908
9008390017159 39909 91 g sonstige feste Abfälle mineralischen Ursprungs mit produktionsspezifisch oder anwendungsspezifisch schädlichen Beimengungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390017180 51101 g cyanidhaltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017197 51101 88 cyanidhaltiger Galvanikschlamm ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017203 51101 91 g cyanidhaltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017210 51102 g chrom(VI)haltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017227 51102 91 g chrom(VI)haltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017234 51103 g chrom(III)haltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017241 51103 88 chrom(III)haltiger Galvanikschlamm ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017258 51103 91 g chrom(III)haltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017265 51104 g kupferhaltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017272 51104 88 kupferhaltiger Galvanikschlamm ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017289 51104 91 g kupferhaltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017296 51105 g zinkhaltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017302 51105 88 zinkhaltiger Galvanikschlamm ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017319 51105 91 g zinkhaltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017326 51106 g cadmiumhaltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017333 51106 88 cadmiumhaltiger Galvanikschlamm ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017340 51106 91 g cadmiumhaltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017357 51107 g nickelhaltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390010792 51107 88 nickelhaltiger Galvanikschlamm ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017364 51107 91 g nickelhaltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017371 51108 g kobalthaltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017388 51108 88 kobalthaltiger Galvanikschlamm ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017395 51108 91 g kobalthaltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017401 51110 g edelmetallhaltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017418 51110 88 edelmetallhaltiger Galvanikschlamm ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017425 51110 91 g edelmetallhaltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017432 51112 g sonstige Galvanikschlämme Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017449 51112 88 sonstige Galvanikschlämme ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017456 51112 91 g sonstige Galvanikschlämme verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017463 51113 g sonstige Metallhydroxidschlämme Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden. (Anmerkung gilt nur für Galvanikschlämme.)
9008390017470 51113 88 sonstige Metallhydroxidschlämme ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden. (Anmerkung gilt nur für Galvanikschlämme.)
9008390017487 51113 91 g sonstige Metallhydroxidschlämme verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden. (Anmerkung gilt nur für Galvanikschlämme.)
9008390017494 51114 g Blei-, Nickel-, Cadmiumhydroxidschlämme Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden. (Anmerkung gilt nur für Galvanikschlämme.)
9008390017500 51114 88 Blei-, Nickel-, Cadmiumhydroxidschlämme ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden. (Anmerkung gilt nur für Galvanikschlämme.)
9008390017517 51114 91 g Blei-, Nickel-, Cadmiumhydroxidschlämme verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden. (Anmerkung gilt nur für Galvanikschlämme.)
9008390017524 51115 g Aluminiumhydroxidschlamm, verunreinigt 51308 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden. (Anmerkung gilt nur für Galvanikschlämme.)
9008390017531 51115 91 g Aluminiumhydroxidschlamm, verunreinigt verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden. (Anmerkung gilt nur für Galvanikschlämme.)
9008390123799 51301 g Zinkoxid 2022-01-01
9008390123805 51301 88 Zinkoxid ausgestuft 2022-01-01
9008390123812 51301 91 g Zinkoxid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 2022-01-01
9008390017586 51302 g Zinkhydroxid
9008390017593 51302 88 Zinkhydroxid ausgestuft
9008390017609 51302 91 g Zinkhydroxid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390017616 51303 Zinn (IV)-oxid (Zinnstein)
9008390017623 51303 77 g Zinn (IV)-oxid (Zinnstein) gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390017630 51303 91 Zinn (IV)-oxid (Zinnstein) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
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