Aktuelle Liste - 6431: “Liste A” (“Gelbe Liste”) von Abfällen gemäß Basler Konvention (alle Klassifikationsebenen)

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“Liste A” von Abfällen (“gelb gelistete”, dh im Allgemeinen als gefährlich geltende Abfälle) gemäß der Basler Konvention zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.


 



66 Ergebnisse gefunden
Code Beschreibung
A4010 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Arzneimitteln, mit Ausnahme der in Liste B aufgeführten Abfälle
A4020 Klinischer Abfall und ähnliche Abfälle, d. h. Abfälle, die bei ärztlicher Behandlung, Krankenpflege, Zahnbehandlung, tierärztlicher und ähnlicher Behandlung oder in Krankenhäusern oder sonstigen Anlagen bei der Untersuchung oder Behandlung von Patienten oder im Rahmen von Forschungsvorhaben anfallen
A4030 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln, einschließlich Abfällen von Pestiziden und Herbiziden, die den Spezifikationen nicht genügen, deren Verfallsdatum überschritten („Verfallsdatum überschritten“ bedeutet, dass sie binnen der vom Hersteller empfohlenen Frist nicht verwendet wurden) ist oder die für den ursprünglich vorgesehenen Zweck nicht geeignet sind
A4040 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung chemischer Holzschutzmittel (Dieser Eintrag schließt mit chemischen Holzschutzmitteln behandeltes Holz nicht ein.)
A4050 Abfälle, die aus folgenden Stoffen bestehen, solche enthalten oder damit verunreinigt sind: anorganische Cyanide mit Ausnahme von festen, Edelmetalle enthaltenden Rückständen mit Spuren anorganischer Cyanide / organische Cyanide
A4060 Abfälle von Öl/Wasser- und Kohlenwasserstoff/Wassergemischen und –emulsionen
A4070 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Tinten, Farbstoffen, Pigmenten, Farben, Lacken und Firnissen, ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B4010)
A4080 Abfälle explosiver Art (ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle)
A4090 Säure- oder Laugenabfälle, ausgenommen die in dem entsprechenden Eintrag in Liste B aufgeführten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2120)
A4100 Abfälle aus industriellen Abgasreinigungsanlagen, ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle
A4110 Abfälle, die folgende Stoffe enthalten, aus solchen bestehen oder damit verunreinigt sind: alle Isomere von polychlorierten Dibenzofuranen / alle Isomere von polychlorierten Dibenzodioxinen
A4120 Abfälle, die aus Peroxiden bestehen, solche enthalten oder damit verunreinigt sind
A4130 Verpackungsabfall und Behälter, die in Anlage I (Anmerkung: der Basler Konvention) genannte Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III (Anmerkung: der Basler Konvention )festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen
A4140 Abfälle, die aus Chemikalien bestehen, welche ihren Spezifikationen nicht entsprechen oder deren Verfallsdatum überschritten („Verfallsdatum überschritten“ bedeutet, dass sie binnen der vom Hersteller empfohlenen Frist nicht verwendet wurden) ist und welche den Gruppen in Anlage I (Anmerkung: der Basler Konvention) entsprechen sowie eine der in Anlage III (Anmerkung: der Basler Konvention) festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen, oder die mit solchen Chemikalien verunreinigt sind
A4150 Chemikalienabfälle, die bei Forschungs-, Entwicklungs- oder Lehrtätigkeiten anfallen und nicht identifiziert sind und/oder neu sind und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder Umwelt unbekannt sind
A4160 In Liste B nicht aufgeführte gebrauchte Aktivkohle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2060)
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