Aktuelle Liste - 1719: “Liste A” (“Gelbe Liste”) von Abfällen gemäß OECD Ratsbeschluss C(2001)107/FINAL (alle Klassifikationsebenen)

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“Liste A” von Abfällen (“gelb gelistete”, dh im Allgemeinen als gefährlich geltende Abfälle) gemäß dem OECD Ratsbeschluss C(2001)107/FINAL.


 



88 Ergebnisse gefunden
Code Beschreibung
A3160 Abfälle von halogenierten und nichthalogenierten nichtwässrigen Destillationsrückständen aus der Rückgewinnung von organischen Lösungsmitteln
A3170 Abfälle aus der Herstellung von halogenierten aliphatischen Kohlenwasserstoffen (wie Chlormethan, Dichlorethan, Vinylchlorid, Vinylidenchlorid, Allylchlorid und Epichlorhydrin)
A3180 Abfälle, Stoffe und Zubereitungen, die polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT), polychlorierte Naphthaline (PCN), polybromierte Biphenyle (PBB) oder analoge polybromierte Verbindungen enthalten, aus solchen bestehen oder damit verunreinigt sind, und zwar in Konzentrationen von ≥ 50 mg/kg
A3190 Bei Raffination, Destillation und pyrolytischer Behandlung von organischen Stoffen anfallende Teerabfälle (ausgenommen bituminöser Asphaltaufbruch)
A3200 Bituminöses teerhaltiges Material (Asphaltabfälle) aus Straßenbau und ‑erhaltung (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2130)
AC060 Hydraulikflüssigkeit
AC070 Bremsflüssigkeit
AC080 Frostschutzmittel
AC150 Fluorchlorkohlenwasserstoffe
AC160 Halone
AC170 Abfälle von behandeltem Kork und behandeltem Holz
AC250 Grenzflächenaktive Stoffe
AC260 Flüssiger Schweinemist; Fäkalien
AC270 Abwasserschlamm
AC300 Kunststoffabfälle, einschließlich Gemische solcher Abfälle, die in Anlage I des Basler Übereinkommens genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten oder damit in einem solchen Ausmaß verunreinigt sind, dass sie eine der in Anlage III des Basler Übereinkommens festgelegten Eigenschaften aufweisen
A4 Abfälle, die sowohl anorganische als auch organische Bestandteile enthalten können
A4010 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Arzneimitteln, mit Ausnahme der in Liste B aufgeführten Abfälle
A4020 Klinischer Abfall und ähnliche Abfälle, d. h. Abfälle, die bei ärztlicher Behandlung, Krankenpflege, Zahnbehandlung, tierärztlicher und ähnlicher Behandlung oder in Krankenhäusern oder sonstigen Anlagen bei der Untersuchung oder Behandlung von Patienten oder im Rahmen von Forschungsvorhaben anfallen
A4030 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln, einschließlich Abfällen von Pestiziden und Herbiziden, die den Spezifikationen nicht genügen, deren Verfallsdatum überschritten („Verfallsdatum überschritten“ bedeutet, dass sie binnen der vom Hersteller empfohlenen Frist nicht verwendet wurden) ist oder die für den ursprünglich vorgesehenen Zweck nicht geeignet sind
A4040 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung chemischer Holzschutzmittel (Dieser Eintrag schließt mit chemischen Holzschutzmitteln behandeltes Holz nicht ein.)
A4050 Abfälle, die aus folgenden Stoffen bestehen, solche enthalten oder damit verunreinigt sind: anorganische Cyanide mit Ausnahme von festen, Edelmetalle enthaltenden Rückständen mit Spuren anorganischer Cyanide / organische Cyanide
A4060 Abfälle von Öl/Wasser- und Kohlenwasserstoff/Wassergemischen und –emulsionen
A4070 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Tinten, Farbstoffen, Pigmenten, Farben, Lacken und Firnissen, ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B4010)
A4080 Abfälle explosiver Art (ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle)
A4090 Säure- oder Laugenabfälle, ausgenommen die in dem entsprechenden Eintrag in Liste B aufgeführten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2120)
A4100 Abfälle aus industriellen Abgasreinigungsanlagen, ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle
A4110 Abfälle, die folgende Stoffe enthalten, aus solchen bestehen oder damit verunreinigt sind: alle Isomere von polychlorierten Dibenzofuranen / alle Isomere von polychlorierten Dibenzodioxinen
A4120 Abfälle, die aus Peroxiden bestehen, solche enthalten oder damit verunreinigt sind
A4130 Verpackungsabfall und Behälter, die in Anlage I (Anmerkung: der Basler Konvention) genannte Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III (Anmerkung: der Basler Konvention )festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen
A4140 Abfälle, die aus Chemikalien bestehen, welche ihren Spezifikationen nicht entsprechen oder deren Verfallsdatum überschritten („Verfallsdatum überschritten“ bedeutet, dass sie binnen der vom Hersteller empfohlenen Frist nicht verwendet wurden) ist und welche den Gruppen in Anlage I (Anmerkung: der Basler Konvention) entsprechen sowie eine der in Anlage III (Anmerkung: der Basler Konvention) festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen, oder die mit solchen Chemikalien verunreinigt sind
A4150 Chemikalienabfälle, die bei Forschungs-, Entwicklungs- oder Lehrtätigkeiten anfallen und nicht identifiziert sind und/oder neu sind und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder Umwelt unbekannt sind
A4160 In Liste B nicht aufgeführte gebrauchte Aktivkohle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2060)
AD090 Anderweitig nicht aufgeführte oder eingeschlossene Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von reprografischen oder fotografischen Materialien
AD100 Abfälle aus Systemen auf anderer als Cyanidbasis, die bei der Oberflächenbehandlung von Kunststoffen anfallen
AD120 Ionenaustauschharze
AD150 Als Filter verwendete, natürlich vorkommende organische Stoffe (z. B. Biofilter)
Y46 Haushaltsabfälle
Y47 Rückstände aus der Verbrennung von Haushaltsabfällen
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