A4050 |
Abfälle, die aus folgenden Stoffen bestehen, solche enthalten oder damit verunreinigt sind: anorganische Cyanide mit Ausnahme von festen, Edelmetalle enthaltenden Rückständen mit Spuren anorganischer Cyanide / organische Cyanide |
A4060 |
Abfälle von Öl/Wasser- und Kohlenwasserstoff/Wassergemischen und –emulsionen |
A4070 |
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Tinten, Farbstoffen, Pigmenten, Farben, Lacken und Firnissen, ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B4010) |
A4080 |
Abfälle explosiver Art (ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle) |
A4090 |
Säure- oder Laugenabfälle, ausgenommen die in dem entsprechenden Eintrag in Liste B aufgeführten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2120) |
A4100 |
Abfälle aus industriellen Abgasreinigungsanlagen, ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle |
A4110 |
Abfälle, die folgende Stoffe enthalten, aus solchen bestehen oder damit verunreinigt sind: alle Isomere von polychlorierten Dibenzofuranen / alle Isomere von polychlorierten Dibenzodioxinen |
A4120 |
Abfälle, die aus Peroxiden bestehen, solche enthalten oder damit verunreinigt sind |
A4130 |
Verpackungsabfall und Behälter, die in Anlage I (Anmerkung: der Basler Konvention) genannte Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III (Anmerkung: der Basler Konvention )festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen |
A4140 |
Abfälle, die aus Chemikalien bestehen, welche ihren Spezifikationen nicht entsprechen oder deren Verfallsdatum überschritten („Verfallsdatum überschritten“ bedeutet, dass sie binnen der vom Hersteller empfohlenen Frist nicht verwendet wurden) ist und welche den Gruppen in Anlage I (Anmerkung: der Basler Konvention) entsprechen sowie eine der in Anlage III (Anmerkung: der Basler Konvention) festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen, oder die mit solchen Chemikalien verunreinigt sind |
A4150 |
Chemikalienabfälle, die bei Forschungs-, Entwicklungs- oder Lehrtätigkeiten anfallen und nicht identifiziert sind und/oder neu sind und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder Umwelt unbekannt sind |
A4160 |
In Liste B nicht aufgeführte gebrauchte Aktivkohle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2060) |