Aktuelle Liste - 5174: Abfallverzeichnis gemäß Österreichischer Abfallverzeichnisverordnung

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Abfallverzeichnis gemäß österreichischer Abfallverzeichnisverordnung.


 



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GTIN Abfallart: Abfall Schlüssel-Nummer Abfallspezifizierung: Enumeration Abfall-Gefährlichkeit und Ausstufbarkeit: Kürzel Abfallart: Bezeichnung Abfallspezifizierung: Beschreibung Zu verwendende Schlüsselnummer falls gefährlich Zu verwendende Schlüsselnummer falls ausgestuft bzw. nicht gefährlich Anmerkungen Rechtliches Inkrafttreten Rechtliches Außerkrafttreten
9008390020746 54913 91 g Teerrückstände verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020753 54915 g Destillationsrückstände aus der Teerproduktion
9008390020760 54915 88 Destillationsrückstände aus der Teerproduktion ausgestuft
9008390020777 54915 91 g Destillationsrückstände aus der Teerproduktion verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020784 54917 festes Dichtungsmaterial und Unterbodenschutzabfälle
9008390020791 54917 77 g festes Dichtungsmaterial und Unterbodenschutzabfälle gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390020807 54917 91 festes Dichtungsmaterial und Unterbodenschutzabfälle verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390020814 54918 g Phenolwasser
9008390020821 54918 88 Phenolwasser ausgestuft
9008390020838 54919 Petrolkoks
9008390020845 54919 77 g Petrolkoks gefährlich kontaminiert
9008390020852 54923 g cyanidhaltiger Schlamm
9008390020869 54923 88 cyanidhaltiger Schlamm ausgestuft
9008390020876 54923 91 g cyanidhaltiger Schlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020883 54924 sonstige Schlämme aus Kokereien und Gaswerken
9008390020890 54924 77 g sonstige Schlämme aus Kokereien und Gaswerken gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390020906 54924 91 sonstige Schlämme aus Kokereien und Gaswerken verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390020913 54925 g sonstige Schlämme aus der Petrochemie
9008390020920 54925 88 sonstige Schlämme aus der Petrochemie ausgestuft
9008390020937 54925 91 g sonstige Schlämme aus der Petrochemie verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020944 54926 g gebrauchte Ölbindematerialien
9008390020951 54926 88 gebrauchte Ölbindematerialien ausgestuft
9008390020968 54926 91 g gebrauchte Ölbindematerialien verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020975 54928 g gebrauchte Öl- und Luftfilter, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 54933 zB ölverunreinigte Luftfilter
9008390020999 54929 g gebrauchte Ölgebinde
9008390021002 54929 88 gebrauchte Ölgebinde ausgestuft
9008390021019 54930 g feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel (Werkstätten-, Industrie- und Tankstellenabfälle)
9008390021026 54930 88 feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel (Werkstätten-, Industrie- und Tankstellenabfälle) ausgestuft
9008390021033 54932 g Kältemittel auf Mineralölbasis
9008390021040 54932 88 Kältemittel auf Mineralölbasis ausgestuft
9008390020982 54933 gebrauchte Luftfilter (nicht ölverunreinigt) 54928 g
9008390021071 55201 g 1,2-Dichlorethan (Ethylenchlorid) Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021088 55202 g Chlorbenzole Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021095 55203 g Trichlormethan (Chloroform) Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt >1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021101 55205 g fluor(chlor)kohlenwasserstoffhaltige Kälte-, Treib- und Lösemittel Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt >1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel; SN auch zu verwenden für bromierte Kohlenwasserstoffe (Halone)
9008390021118 55206 g Dichlormethan (Methylenchlorid) Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021125 55207 g Chlorphenole Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021132 55208 g anchlorierte Paraffine Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021149 55209 g Tetrachlorethen (Perchlorethylen, Per) Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021156 55211 g Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff; Tetra) Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021163 55212 g 1,1,1-Trichlorethan Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021170 55213 g Trichlorethen (Trichlorethylen; Tri) Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021187 55214 g Kaltreiniger, halogenhaltig Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021194 55220 g Lösemittelgemische, halogenhaltig Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021200 55223 g sonstige halogenierte Lösemittel Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021217 55224 g Lösemittel-Wasser-Gemische mit halogenierten Lösemitteln Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021224 55224 88 Lösemittel-Wasser-Gemische mit halogenierten Lösemitteln ausgestuft Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021248 55301 g Aceton Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021255 55302 g Ethylacetat Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021262 55303 g Ethylenglykol Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
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