Aktuelle Liste - 5174: Abfallverzeichnis gemäß Österreichischer Abfallverzeichnisverordnung

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Abfallverzeichnis gemäß österreichischer Abfallverzeichnisverordnung.


 



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GTIN Abfallart: Abfall Schlüssel-Nummer Abfallspezifizierung: Enumeration Abfall-Gefährlichkeit und Ausstufbarkeit: Kürzel Abfallart: Bezeichnung Abfallspezifizierung: Beschreibung Zu verwendende Schlüsselnummer falls gefährlich Zu verwendende Schlüsselnummer falls ausgestuft bzw. nicht gefährlich Anmerkungen Rechtliches Inkrafttreten Rechtliches Außerkrafttreten
9008390021279 55303 88 Ethylenglykol ausgestuft Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021286 55304 g Ethylglykol Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021293 55305 g Ethylphenol Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021309 55306 g Benzol Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021316 55307 g Butylacetat Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021323 55308 g Cyclohexanon Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021330 55309 g Dekahydronaphthalin (Dekalin) Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021347 55310 g Diethylether Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021354 55311 g Dimethylformamid Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021361 55312 g Dimethylsulfid Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021378 55313 g Dimethylsulfoxid Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021385 55314 g Dioxan Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021392 55315 g Methanol Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021408 55316 g Methylacetat Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021415 55317 g Methylethylketon Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021422 55318 g Methylisobutylketon Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021439 55320 g Pyridin Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021446 55321 g Schwefelkohlenstoff Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021453 55322 g Tetrahydrofuran Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021460 55323 g Tetrahydronaphthalin (Tetralin) Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021477 55324 g Terpentinöl Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021484 55325 g Toluol Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021491 55326 g Waschbenzin, Petrolether, Ligroin, Testbenzin Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021507 55327 g Xylol Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021514 55351 g Ethanol Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021521 55352 g aliphatische Amine Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021538 55353 g aromatische Amine Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021545 55354 g Butanol Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390123980 55355 Glycerin 2022-01-01
9008390123997 55355 77 g Glycerin gefährlich kontaminiert Abfallart zu verwenden beispielsweise für mit Methanol verunreinigtes Rohglycerin 2022-01-01
9008390021576 55356 g Glykolether Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021583 55357 g Kaltreiniger, halogenfrei Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021590 55358 g Kresole Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021606 55360 g Petroleum Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021613 55361 g Polyetheralkohole Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021620 55361 88 Polyetheralkohole ausgestuft Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021637 55362 g Propanol Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021644 55370 g Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile, Farb- und Lackverdünnungen (zB "Nitroverdünnungen"), auch Frostschutzmittel Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel. Diese Abfallart ist auch zu verwenden für Glycerinphase aus der Biodieselherstellung, sofern sie nicht den Anforderungen der Abfallart SN 92130 g oder SN 92452 g entspricht.
9008390021651 55370 88 Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile, Farb- und Lackverdünnungen (zB "Nitroverdünnungen"), auch Frostschutzmittel ausgestuft Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021668 55371 g Kältemittel ohne halogenierte organische Bestandteile Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021675 55371 88 Kältemittel ohne halogenierte organische Bestandteile ausgestuft Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021682 55373 g sonstige nicht halogenierte organische Lösemittel Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021699 55373 88 sonstige nicht halogenierte organische Lösemittel ausgestuft Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021705 55374 g Lösemittel-Wasser-Gemische ohne halogenierte Lösemittel Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021712 55374 88 Lösemittel-Wasser-Gemische ohne halogenierte Lösemittel ausgestuft Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021736 55401 g lösemittelhaltiger Schlamm mit halogenierten organischen Bestandteilen Lösemittel mit einem Halogengehalt >1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021743 55401 88 lösemittelhaltiger Schlamm mit halogenierten organischen Bestandteilen ausgestuft Lösemittel mit einem Halogengehalt >1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021750 55401 91 g lösemittelhaltiger Schlamm mit halogenierten organischen Bestandteilen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Lösemittel mit einem Halogengehalt >1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021767 55402 g lösemittelhaltiger Schlamm ohne halogenierte organische Bestandteile Lösemittelhaltige Abfälle mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfrei
9008390021774 55402 88 lösemittelhaltiger Schlamm ohne halogenierte organische Bestandteile ausgestuft Lösemittelhaltige Abfälle mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfrei
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